Aktienrechtsrevision schafft Verunsicherung
Eine Aktienrechtsrevision schafft neue Unsicherheiten für die Wirtschaft. Zuvor muss die „Verordnung gegen übermässige Vergütungen bei börsenkotierten Aktiengesellschaften“ (VegüV), umgesetzt werden. Deshalb ist die Botschaft des Bundesrates vom 24. November 2016 derzeit unnötig.
Mit der Annahme der Volksinitiative „gegen die Abzockerei“ hat die Schweiz 2013 ein strenges Aktionärsmitspracherecht bei den Vergütungen in der Verfassung verankert. Mit der Annahme der Masseneinwanderungsinitiative 2014 hat die Schweizer Bevölkerung einen Entscheid getroffen, der für die Schweizer Wirtschaft erhebliche Rechtsunsicherheit bringt.
Zudem hat die Wettbewerbsfähigkeit von Schweizer Unternehmen in der letzten Zeit auch mit der Frankenstärke gelitten. Es ist der CVP deshalb ein Anliegen, dass die Standortattraktivität der Schweiz durch ein stark regulierendes Aktienrecht nicht noch weiter eingeschränkt wird. Was der Wirtschaftsstandort Schweiz jetzt braucht, ist Rechts- und Planungssicherheit.
Umsetzung der VegüV hat Priorität
Die „Verordnung gegen übermässige Vergütungen bei börsenkotierten Aktiengesellschaften“ (VegüV) ist erst seit Kurzem in Kraft und umgesetzt. Sie hält sich an den Wortlaut der Verfassungsbestimmung in Art. 95 Abs. 3. Darum wäre es falsch, jetzt auf eine Aktienrevision einzutreten, die neue Verunsicherungen für die Schweizer Wirtschaft schafft.
Es darf nicht sein, dass Unternehmen schon wieder ihre Statuten anpassen müssen. Deshalb und vor allem aus Gründen der Rechtsicherheit fordert die CVP, dass die VegüV zu diesem Zeitpunkt nicht schon wieder ausgedehnt werden darf. Eine zusätzliche Verschärfung der VegüV über die Umsetzung von Art. 95 Abs. 3 BV hinaus ist inakzeptabel.
Selbstregulierung statt Frauenquote
Die CVP begrüsst eine stärkere Vertretung von Frauen in Verwaltungsräten und Geschäftsleitungen. Allerdings ist sie der Meinung, dass man, bevor man versteckte Quoten festlegt, die Ergebnisse der Bemühungen der Wirtschaft zur Selbstregulierung abwarten sollte. Eine Selbstregulierung ist starren Quoten vorzuziehen.
Zudem ist es zu diesem Zeitpunkt illusorisch zu glauben, dass solche Vorgaben auf Stufe Geschäftsleitung in vielen Unternehmen in wenigen Jahren durchsetzbar sind. Beispiele im Ausland zeigen, dass Frauenquoten allein nicht zu einer höheren Frauenvertretung führen. Aus diesen Gründen lehnt die CVP den „Comply or Explain“-Ansatz des Bundesrates ab.
Die CVP vertritt klar die Meinung, dass es die Aktienrechtsrevision momentan nicht braucht. Diese würde zu einer übermässigen oder unnötigen Bürokratie und zu Verschärfungen für die KMU führen. Der Vorschlag des Bundesrates beinhaltet keine dringlichen Vorhaben. Er wirft in vielen Punkten sogar Fragen auf und generiert Unsicherheiten. Die CVP sieht zum jetzigen Zeitpunkt keinen Grund, auf die Vorlage einzutreten.
Artikel von: CVP Schweiz
Artikelbild: © baranq – shutterstock.com (Symbolbild)