Fall Elmer geht per Beschwerde ans Bundesgericht
Die Oberstaatsanwaltschaft hat gegen das Urteil des Obergerichtes vom 19. August 2016, mit welchem Rudolf Elmer teilweise freigesprochen worden ist, am 21. November 2016 Beschwerde ans Bundesgericht erhoben.
Das Obergericht des Kantons Zürich hat Rudolf Elmer mit Urteil vom 19. August 2016 wegen Nötigung, Drohung und Urkundenfälschung zu einer bedingten Freiheitsstrafe von 14 Monaten verurteilt und ihn vom Vorwurf der mehrfachen Verletzung des Bankkundengeheimnisses (Art. 47 BankG) und vom Vorwurf der mehrfachen Geschäftsgeheimnisverletzung (Art. 162 StGB) freigesprochen. Zur Begründung führte das Obergericht aus, es fehle für einen Schuldspruch an einem Arbeitsverhältnis zwischen Rudolf Elmer und einer Schweizer Bank.
Die Oberstaatsanwaltschaft des Kantons Zürich hat nach Prüfung des begründeten Urteils gegen diese Teilfreisprüche am 21. November 2016 Beschwerde ans Bundesgericht erhoben. Der fallführende Staatsanwalt und die Oberstaatsanwaltschaft vertreten die Ansicht, dass ein Arbeitsvertrag im Sinne des Gesetzes vorliege. Diese Frage, die von grundsätzlichem Interesse ist, soll durch die oberste Instanz geklärt werden.
Meldung von: Kantonpolizei Zürich
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