Naturschutzverbände gegen Jagdgesetz-Revision

Mehrere Schweizer Naturschutzverbände wenden sich gegen die beabsichtigte Revision des eidgenössischen Jagdgesetzes. Das Gesetz werde in dieser Form dezidiert abgelehnt, erklärten Pro Natura, BirdLife und der WWF Schweiz in einem gemeinsamen Statement.

Der Gesetzentwurf regele nicht nur die durch die Motion Engler vom Parlament in Auftrag gegebene Wolfsregulation ungenügend. Auch der Schutz weiterer Arten werde geschwächt, es drohe ein massiver Rückschritt beim Artenschutz. Die drei Verbände stellen fest:

„Regulieren“ heisst „töten“

„Die Motion von Ständerat Stefan Engler (CVP, GR) für ein Zusammenleben von Wolf und Bergbevölkerung hat dem Bundesrat den Auftrag für eine Revision des eidgenössischen Jagdgesetzes gegeben. Neu sollten darin Möglichkeiten geschaffen werden, den Wolfsbestand zu regulieren, um ein konfliktärmeres Zusammenleben zu ermöglichen.

,Regulieren‘ ist dabei die schönfärberische Umschreibung von Dezimierung durch Tötung. Erfahrungen im Ausland zeigen, dass die Bestandsdezimierung weder zu weniger Konflikten noch zu mehr Akzeptanz gegenüber dem Wolf führt – Konflikte nehmen sogar oft zu. Für Pro Natura, BirdLife und den WWF Schweiz ist klar, dass als Grundvoraussetzung für jegliche Dezimierung ein überlebensfähiger Wolfsbestand vorhanden sein muss. Gegen den Abschuss von tatsächlich problemstiftenden Wolfsindividuen stellen sich die Organisationen jedoch nicht.

Überleben der Wölfe nicht gesichert

Der Vorschlag zur Revision des Jagdgesetzes erfüllt diese Bedingung aber in keiner Weise. Die neue Regelung für Dezimierungsabschüsse von Wölfen gibt zwar vor, dass der Bestand nicht gefährdet werden darf. Diese Formulierung ist jedoch eine Farce, da man nach Inkrafttreten dieser Revision bereits mit aktuell drei Rudeln den Bestand dezimieren dürfte. Und dies sogar ohne dass bereits ein Schaden eingetreten ist. Unter diesen Voraussetzungen ist das langfristige Überleben der Wölfe in der Schweiz nicht gesichert.

Auch andere Arten ,reguliert‘

Der Gesetzesentwurf geht zudem weit über den Auftrag des Parlaments hinaus, da er in den Ausführungsbestimmungen viele weitere geschützte Arten nennt, die in Zukunft ,reguliert‘ werden sollen.

Solche Abschussregime sind weder fachlich begründbar noch zielführend. Beim Biber beispielsweise können Konflikte mit Abschüssen kaum gelöst werden, da Reviere schnell wieder von neuen Tieren besetzt werden. Beim Luchs sind der Bestand und die genetische Basis so klein, dass die akute Gefahr einer Wiederausrottung bestehen würde.

Naturfreundlicherer Vorschlag erwartet

Eine zusätzliche massive Verschlechterung bringt die Verschiebung der abschliessenden Bewilligungskompetenz für Regulationseingriffe vom Bund zu den Kantonen. Damit könnte der Bund seinem verfassungsmässigen Artenschutzauftrag nicht mehr nachkommen. Die Umweltverbände lehnen die Revision des Jagdgesetzes in dieser naturfeindlichen, auf Abschüsse fokussierten Form deshalb ab. Sie erwarten von Bundesrat und Parlament eine deutlich naturfreundlichere, fachlich fundiertere Vorlage, die einer modernen Gesellschaft angemessen ist.“

 

Artikel von: Pro Natura / WWF Schweiz / BirdLife Schweiz
Artikelbild: © Stsvirkun – shutterstock.com (Symbolbild)

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