Regierungsrat beantragt Ablehnung der Fremdsprachen-Initiative
Der Luzerner Regierungsrat beantragt die Ablehnung der Initiative „Eine Fremdsprache auf der Primarstufe“. Damit will er zum einen eine Benachteiligung von Luzerner Schülerinnen und Schüler und zum anderen eine Insellösung verhindern. Der von den Initianten verlangte Konzeptwechsel würde ausserdem hohe Kosten nach sich ziehen.
Im Dezember 2015 hat der Luzerner Kantonsrat die Volksinitiative „Eine Fremdsprache auf der Primarstufe“ für gültig erklärt. Gleichzeitig hat er den Regierungsrat beauftragt, ihm eine Botschaft mit Empfehlung zur Annahme oder Ablehnung zu unterbreiten. Diese liegt nun vor. Darin beantragt der Regierungsrat die Ablehnung der Initiative.
Reto Wyss, Bildungs- und Kulturdirektor des Kantons Luzern, erklärt die Haltung der Regierung heute vor den Medien wie folgt: „Die Initiative geht auf Kosten der Kinder, denn bei einer Annahme werden die Luzerner Schülerinnen und Schüler gegenüber ihren Kolleginnen und Kollegen in anderen Kantonen benachteiligt.“ Die Volksschule des Kantons Luzern würde von den meisten übrigen Deutschschweizer Kantonen und vor allem von den Zentralschweizer Kantonen isoliert und Übertritte in ausserkantonale Schulen erschwert.
Der Regierungsrat will keine Insellösung im Kanton Luzern, sondern strebt eine gesamtschweizerische Harmonisierung an. Deshalb unterstützt er das von der Schweizerischen Erziehungsdirektorenkonferenz (EDK) erarbeitete Sprachenkonzept. Dieses sieht vor, dass der Unterricht in der ersten Fremdsprache in der 3. und jener in der zweiten in der 5. Primarklasse beginnt.
Der Lehrplan 21 könnte bei Annahme der Initiative in einem wesentlichen Punkt nicht umgesetzt werden. Dies käme einer Abkehr von den Harmonisierungsbemühungen in der Volksschule gleich. Nur wenn alle Kantone die Sprachenstrategie der EDK umsetzen, können kantonale Insellösungen oder gar eine Bundesregelung verhindert werden.
Konzeptwechsel erfordert finanzielle Mittel
Ein Konzeptwechsel im Kanton Luzern würde zudem beträchtliche finanzielle Mittel erfordern. Unabhängig davon, ob Englisch oder Französisch in der Primarschule zuerst unterrichtet würde, müssten neue Lehrmittel entwickelt werden. Diese müsste der Kanton Luzern alleine oder zusammen mit einzelnen Kantonen erarbeiten, was mehrere Millionen Franken kosten würde.
Bei Französisch als einziger Fremdsprache in der Primarschule wäre zudem eine breite Weiterbildung der Lehrpersonen notwendig. Dafür wäre mit Kosten von rund fünf Millionen Franken zu rechnen. Auch wenn im Kanton Luzern an der Primarschule nur eine Fremdsprache unterrichtet würde, könnte die Pädagogische Hochschule Luzern in der Ausbildung der Primarlehrpersonen nicht auf eine der beiden Fremdsprachen verzichten, da sie auch Lehrpersonen für andere Kantone ausbildet.
Untersuchungen zeigen, dass aufgrund von zwei Fremdsprachen in der Primarschule keine allgemeine Überforderung der Lernenden und keine Benachteiligung der fremdsprachigen Lernenden feststellbar sind. Zudem ist ein späterer Beginn des Fremdsprachenlernens leistungsmässig nachteilig, denn es ist davon auszugehen, dass in der Sekundarschule die Lehrplanziele auch mit mehr Lektionen nicht mehr gleich gut erreicht werden können.
In nächster Zeit wird es auf regionaler und schweizerischer Ebene zu weiteren Überprüfungen der Fremdsprachenkompetenzen kommen. Eine zu frühe und isolierte Anpassung des Fremdsprachenkonzepts erachtet der Regierungsrat deshalb als nicht sinnvoll.
Der Kantonsrat wird voraussichtlich im Januar 2017 über die Botschaft des Regierungsrats entscheiden. Die allenfalls notwendige Volksabstimmung ist für September 2017 geplant.
Quelle: Staatskanzlei Luzern
Artikelbild: Luzern, Schweiz (© Boris Stroujko – shutterstock.com)