Schweiz will der Istanbul-Konvention beitreten
Die Schweiz will der sogenannten Istanbul-Konvention des Europarats beitreten, die die Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und von häuslicher Gewalt zum Gegenstand hat. Das hat der Bundesrat in seiner Sitzung am 2. Dezember beschlossen und eine entsprechende Botschaft zur Ratifikation verabschiedet.
Mit der Unterzeichnung will die Schweiz ihre Anstrengungen auf diesem Gebiet auf europäischer Ebene verdeutlichen. Die Istanbul-Konvention verfolgt das Ziel, Gewalt gegen Frauen und häusliche Gewalt zu verhüten, zu bekämpfen und zu verfolgen. Sie soll zudem einen Beitrag zur Beseitigung der Diskriminierung der Frau leisten und die Gleichstellung von Frau und Mann fördern.
Massnahmen gegen häusliche Gewalt und Gewalt gegen Frauen
Die Vertragsstaaten müssen namentlich psychische, physische und sexuelle Gewalt, Stalking, Zwangsheirat, die Verstümmelung weiblicher Genitalien sowie Zwangsabtreibung und Zwangssterilisierung für strafbar erklären. Zudem werden sie dazu verpflichtet, präventive Massnahmen, wie beispielsweise die Durchführung von Sensibilisierungsprogrammen, vorzusehen. Ferner müssen sie die Opfer schützen und unterstützen, indem sie genügend Schutzunterkünfte und eine nationale Telefonberatung bereitstellen. Die Umsetzung der Konvention wird durch unabhängige Experten überwacht.
Das schweizerische Recht verfügt bereits heute über die notwendigen Gesetzesgrundlagen. Die Umsetzung der Präventions- und Schutzbestimmungen für Opfer fällt zum grossen Teil in den Kompetenzbereich der Kantone, die in der Regel ebenfalls bereits über die von der Konvention geforderten Instrumente verfügen. Einzig die Frage, ob das bestehende Angebot an Telefonberatungen auszubauen ist, wird zurzeit noch vertieft abgeklärt. Einem Beitritt zur Konvention steht dies jedoch nicht entgegen.
Quelle: Der Bundesrat / Eidgenössisches Justiz- und Polizeidepartement / Bundesamt für Justiz
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