Kanton Luzern - Konzept zur Integration von Flüchtlingen

Die Integration ist bei Flüchtlingen eine wichtige Aufgabe, die nachhaltig gelöst werden muss. Denn sonst droht für viele Neuankömmlinge eine dauerhafte Abhängigkeit von Sozialhilfe.

Um dies zu verhindern, hat der Kanton Luzern im Rahmen seiner „Asylstrategie 2016plus“ ein neues Konzept zur sprachlichen, sozialen und beruflichen Integration erstellt. Damit können Querschnitts- und Verbundaufgaben noch effizienter und wirksamer geleistet werden. Auch die Wirtschaft lässt sich optimal einbeziehen.

„Integration von Flüchtlingen und vorläufig Aufgenommenen“

Die Dienststelle Soziales und Gesellschaft des Kantons hat zusammen mit Vertretern und Vertreterinnen anderer kantonalen Dienststellen das Konzept „Integration von Flüchtlingen und vorläufig Aufgenommenen“ erstellt.

Auf der Grundlage des kantonalen Integrationsprogramms (KIP) für alle rechtmässig anwesenden Ausländerinnen und Ausländer legt dieses Konzept den Fokus auf die besondere Situation von Flüchtlingen und vorläufig aufgenommenen Personen, für welche spezifische Massnahmen bereitgestellt werden müssen.

Eine typische Querschnitts- und Verbundaufgabe

Integrationsprozesse sind Querschnitts- und Verbundaufgaben, welche von kantonalen und kommunalen Behörden geleistet und zentral koordiniert werden müssen. Das neue Konzept zeigt in einer umfassenden Bestandaufnahme, welche kantonalen Dienststellen welche Beiträge zu dieser Aufgabe leisten.

Damit die Zusammenarbeit zwischen den Dienststellen optimal koordiniert und die finanziellen Zuständigkeiten geklärt werden können, umfasst das Konzept zudem Handlungsfelder. In ihnen werden neben der Förderung des Spracherwerbs auch Massnahmen zur frühen Förderung sowie Angebote zur Unterstützung der sozialen Integration behandelt.

Zentral – Integration in den Arbeitsmarkt

Ein zentrales Handlungsfeld ist die Förderung der nachhaltigen Integration von Jugendlichen und Erwachsenen in den Arbeitsmarkt. Wichtig ist eine intensive Zusammenarbeit mit der Wirtschaft und dem lokalen Gewerbe, welche die benötigten Aus- und Arbeitsplätze bereitstellen müssen.

Um die Wirtschaft bestmöglich einzubeziehen, setzte der Regierungsrat eine Steuergruppe ein: im laufenden Jahr fanden bereits drei Sitzungen mit Vertretungen der Arbeitgeberverbände (Gewerbeverband Luzern, Industrie- und Handelskammer Zentralschweiz IHZ) und der Gewerkschaften (UNIA, Syna) statt.

Regierungsrat Guido Graf räumt der beruflichen Integration hohe Priorität ein: „Es muss uns gelingen, Flüchtlinge und Vorläufig Aufgenommene baldmöglichst fit für den Arbeitsmarkt zu machen, so dass diese ein selbstständiges und wirtschaftlich unabhängiges Leben führen können und nicht von der Sozialhilfe abhängig bleiben. Nur so wird sich Integration schliesslich für alle auszahlen.“

 

Quelle: Kanton Luzern – Dienststelle Soziales und Gesellschaft
Artikelbild: © Matt Antonino – shutterstock.com (Symbolbild)

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