Höchstvergütungen bei medizinischen Mitteln werden gekürzt
In der sogenannten Mittel- und Gegenständeliste (MiGeL) werden die Vergütungssätze der obligatorischen Krankenpflegeversicherung für medizinische Mittel und Gegenstände geregelt, die Patienten auf Rezept beziehen und selbst anwenden können.
Mit dem Jahreswechsel werden verschiedene Höchstvergütungssätze in dieser Liste gekürzt. Dazu gehören u.a. die Höchstvergütungen für Blutzuckerteststreifen oder Lichttherapie-Lampen. Ziel dieser Massnahme sind Kosteneinsparungen. Erwartet werden Minderausgaben von mehreren Millionen Franken.
Teil einer umfassenden MiGel-Revision
Die Anpassung stellt einen weiteren Schritt im Rahmen der Gesamtrevision der MiGeL dar. Die Liste ist seit einigen Jahren nicht mehr systematisch überprüft worden; aus diesem Grund wurde im Dezember 2015 im Bundesamt für Gesundheit das Projekt MiGeL-Revision gestartet. Die gesamte Liste soll bis Ende 2019 überprüft und in den einzelnen Positionen an die Markt- und Preisentwicklung angepasst werden.
Bei einigen Produkten und Positionen der MiGeL sind die Höchstvergütungsbeträge heute deutlich zu hoch. Das Eidgenössische Departement des Innern hatte deshalb bereits Sofortmassnahmen ergriffen und Kürzungen vorgenommen. Zum 1. Januar 2017 werden die Höchstvergütungsbeträge bei zusätzlichen Mittel und Gegenstände gesenkt. Weiter werden bis Ende 2017 vor allem all jene Produkte überprüft, welche insgesamt rund zwei Drittel der MiGeL-Kosten ausmachen (Produkte für Diabetiker, Inkontinenzeinlagen und Verbandmaterialien).
Nicht nur Kürzungen
Weitere Anpassungen der Krankenpflege-Leistungsverordnung betreffen schwangere Frauen: Sie können künftig entscheiden, ob sie alle vorgesehenen Vorsorge- und Kontrolluntersuchungen von einer Hebamme anstatt von einem Arzt durchführen lassen wollen. Diese Wahlfreiheit gilt ab Januar 2017; insgesamt vergütet die obligatorische Krankenpflegeversicherung während einer normalen Schwangerschaft sieben Kontrolluntersuchungen.
Zudem werden ab Anfang 2017 pharmakogenetische Analysen vergütet, die dazu dienen, Nebenwirkungen bei bestimmten Therapien zu vermeiden oder zumindest zu reduzieren. Dabei handelt es sich um Analysen für Patienten, die bestimmte Neuroleptika oder Medikamente zur Chemotherapie oder HIV-Therapie benötigen. Diese Analysen werden meist vor Therapiebeginn durchgeführt; liegen bestimmte genetische Mutationen vor, kann die Therapie entsprechend angepasst werden.
Quelle: Bundesamt für Gesundheit / Generalsekretariat EDI
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