CVP-Fraktion – Enthaltung bei Gesetz zur Zuwanderungsinitiative

In der Schlussabstimmung bezüglich der gesetzlichen Umsetzung der Masseneinwanderungsinitiative wird sich die CVP-Fraktion enthalten. Das wurde am Dienstag in einem Kommuniqué mitgeteilt. Die vom Parlament erarbeitete Umsetzung werde dem Volksauftrag nicht gerecht und enthalte keinen migrationspolitischen Ansatz.

Andererseits wolle man sich aus grundsätzlichen Erwägungen nicht gegen die Ergebnisse des parlamentarischen Beratungsprozesses stellen. Daher die Entscheidung zur Enthaltung. Im Einzelnen begründet die CVP-Fraktion ihre Position wie folgt:

Vorgeschlagenes Gesetz ist praktisch wirkungslos

„Um die Zuwanderung der Schweiz selbständig steuern zu können, hat das Volk vor fast drei Jahren die Masseneinwanderungsinitiative angenommen. Die CVP hat damals gegen diese Volksinitiative gekämpft. Sie akzeptiert den Entscheid des Stimmvolkes aber und versuchte diesen in der Folge umzusetzen.

Bei der vom Parlament erarbeiteten Umsetzung fehlt nun aber der geforderte migrationspolitische Ansatz. Es handelt sich faktisch um eine wirkungslose Arbeitslosenvorlage, welche auf Stellensuchende jeglicher Herkunft fokussiert. Massnahmen werden nur dann ergriffen, wenn eine überdurchschnittliche Arbeitslosigkeit herrscht. Aktuelle Statistiken beweisen, dass dies nicht der Fall ist. Ergo: Das Gesetz kommt nicht zur Anwendung, die Zuwanderung wird nicht gesteuert, der Volkswillen wird nicht umgesetzt.

CVP-Vorschläge nicht aufgenommen

Die CVP-Fraktion bot von Anfang an eine funktionierende Lösung für die Umsetzung und hat ein entsprechendes Konzept mit Schutzklausel vorgelegt. Die Lösung der Fraktion hätte das Personenfreizügigkeitsabkommen respektiert, aber den vorhandenen Spielraum besser genutzt. Die Bilateralen wären nicht gefährdet worden, trotzdem hätte der Volkswillen umgesetzt und die Souveränität der Schweiz bewahrt werden können.

Die CVP ist eine Volkspartei und achtet den Volkswillen, so auch den Volksentscheid zur Masseneinwanderungsinitiative. Die CVP-Fraktion kann darum dem Mehrheitsentscheid anlässlich der Schlussabstimmung nicht zustimmen. Als Demokraten achten wir aber auch das parlamentarische Resultat und sprechen uns nicht dagegen aus. Schliesslich muss bis im Februar 2017 eine Lösung vorliegen. Der Weg der SVP ist für die Fraktion ebenfalls nicht gangbar. Dieser führt zur Kündigung des Freizügigkeitsabkommens und damit der Bilateralen.

Die CVP-Fraktion wird sich an der Schlussabstimmung enthalten.“

 

Quelle: CVP-Fraktion
Artikelbild: © STH – shutterstock.com (Symbolbild)

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