Kostenstudie 2016 - neue Beiträge für Kernkraft-Ausstieg
Die geplante Stilllegung von Atomkraftwerken (AKW) in der Schweiz kostet hohe Summen. Dafür sind zwei Fonds eingerichtet worden, die dies finanzieren sollen. In diesem Zusammenhang wurde jetzt von Swissnuclear – der Fachgruppe Kernenergie des Verbands swisselectric – die Kostenstudie 2016 erarbeitet. Sie bildet die Grundlage, um Beitragszahlungen an die Fonds zu definieren.
Die Kostenstudie wurde der Verwaltungskommission des Stilllegungsfonds für Kernanlagen und des Entsorgungsfonds für Kernkraftwerke (STENFO) vorgelegt und wird in den nächsten Monaten durch das Eidgenössische Nuklearsicherheitsinspektorat ENSI sowie unabhängige Kostenexperten überprüft. Basierend auf der Kostenstudie 2016 hat die Verwaltungskommission die provisorischen Betreiber-Beiträge für die Veranlagungsperiode 2017 bis 2021 festgelegt.
Zwei unabhängige Fonds werden von AKW-Betreibern gespeist
Die Finanzierung der Stilllegung der Kernkraftwerke und der Entsorgung der radioaktiven Abfälle wird in der Schweiz durch zwei unabhängige Fonds sichergestellt: Den Stilllegungsfonds für Kernanlagen und den Entsorgungsfonds für Kernkraftwerke. Beide Fonds werden durch Beiträge der Betreiber gespeist, die gemäss Kernenergiegesetz zur Übernahme dieser Kosten verpflichtet sind.
Grundlage für die Berechnung der Beiträge bilden Kostenstudien. Die Verordnung über den Stilllegungsfonds und den Entsorgungsfonds für Kernanlagen (SEFV) schreibt vor, dass diese alle fünf Jahre gestützt auf aktuelle technisch-wissenschaftliche Erkenntnisse aktualisiert werden müssen. Die letzte Kostenstudie stammt aus dem Jahr 2011. Die aktuelle Kostenstudie 2016 bildet die Grundlage für die Berechnung der Fondsbeiträge in der Veranlagungsperiode 2017 bis 2021.
Neue Beiträge voraussichtlich in 2018
Das Eidgenössische Nuklearsicherheitsinspektorat ENSI überprüft die sicherheitstechnischen Aspekte der Vorlage. Die eigentliche Kostenstudie wird durch unabhängige Kostenexperten im Auftrag von STENFO überprüft. Das Ergebnis wird Ende 2017 vorliegen. Voraussichtlich im Verlauf des Jahres 2018 legt das UVEK dann die Höhe der Stilllegungs- und Entsorgungskosten fest. Die Verwaltungskommission des STENFO wird danach die definitiven Beiträge der Betreiber zu beiden Fonds definieren.
Quelle: Bundesamt für Energie
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