Volksinitiative „Keine Steuergelder für die Berner Reithalle!“ nicht rechtskonform

Aufgrund des Rechtsgutachtens von Professor Giovanni Biaggini, Ordinarius für Staats-, Verwaltungs- und Europarecht an der Universität Zürich, beantragt der Regierungsrat dem Grossen Rat, die Volksinitiative „Keine Steuergelder für die Berner Reithalle!“ für ungültig zu erklären, da sie laut Gutachten nicht mit dem übergeordneten Recht vereinbar sei.

Im März 2016 reichte das Komitee „Reithalle-Initiative“ die Volksinitiative „Keine Steuergelder für die Berner Reithalle!“ ein. Die Volksinitiative will das im Titel zum Ausdruck gebrachte Ziel mittels einer Änderung mehrerer Bestimmungen des Gesetzes über den Finanz- und Lastenausgleich (FILAG) erreichen.

Der Stadt Bern soll gemäss Zielsetzung der Initiative im Finanzausgleich jährlich wiederkehrend um rund 54 Mio. Franken schlechter gestellt werden, solange auf dem Areal der Berner Reitschule die heutige kulturelle Nutzung oder eine allfällige nachfolgende vergleichbare Nutzung besteht.

Der Grosse Rat entscheidet auf Antrag des Regierungsrates über die Gültigkeit einer Volksinitiative. Die Finanzdirektion beauftragte Professor Giovanni Biaggini, Ordinarius für Staats-, Verwaltungs- und Europarecht an der Universität Zürich, ein Gutachten zur Frage der Gültigkeit der Volksinitiative „Keine Steuergelder für die Berner Reithalle!“ zu erstellen.

Professor Biaggini kommt in seinem Gutachten zum Schluss, dass die Volksinitiative in mehrfacher Hinsicht nicht mit dem übergeordneten Recht vereinbar ist. Eine Initiative, die gegen übergeordnetes Recht verstösst, ist ganz oder teilweise für ungültig zu erklären.

Gemäss Auffassung des Gutachters ist eine Möglichkeit, die Ungültigerklärung durch verfassungskonforme Auslegung der Volksinitiative abzuwenden, nicht ersichtlich. Da die festgestellten rechtlichen Mängel einen zentralen Punkt der Volksinitiative betreffen, sind die Voraussetzungen für eine blosse Teilungültigerklärung klar nicht erfüllt.

Der Regierungsrat teilt die Schlussfolgerungen des Gutachters vollumfänglich. Er beantragt deshalb dem Grossen Rat, die Initiative für ungültig zu erklären.

 

Quelle: Kommunikation Kanton Bern (KomBE), Staatskanzlei
Artikelbild: Universität Zürich (© e X p o s e – shutterstock.com)

MEHR LESEN