Bern: Polizeigesetz - Gemeinderat fordert mehrere Anpassungen
Bern, 16. Dezember 2016. Der Gemeinderat unterstützt die Stossrichtung des neuen kantonalen Polizeigesetzes. Als nach wie vor problembehaftet beurteilt er die Trennung von politisch-strategischer und operativer Verantwortung im Sicherheitsbereich. Am für die Bundesstadt geltenden System der Pauschalleistungen mit Pauschalabgeltung muss zwingend festgehalten werden, die Stadt Bern sollte allerdings entlastet werden.
Der Gemeinderat fordert zudem zum wiederholten Male eine Anlauf- und Beschwerdestelle im Polizeibereich.
Die Totalrevision des kantonalen Polizeigesetzes ändert im Grundsatz nichts an der Aufgabenteilung zwischen Kanton und Gemeinden. Die Evaluation von «Police Bern» aus dem Jahr 2013 hat bekanntlich gezeigt, dass die Einheitspolizei grundsätzlich gut funktioniert und nur punktuelle Verbesserungen nötig sind. Die Trennung der Sicherheitsaufgabe in politische und operative Belange betrachtet der Gemeinderat allerdings nach wie vor als unbefriedigend. Auch wenn dies nicht zu Sicherheitsproblemen führt, belastet die Trennung der Verantwortung die politische Diskussion und wird der Tatsache nicht gerecht, dass die Polizei über eine originäre Verantwortung und die entsprechenden Mittel für die Gewährleistung der öffentlichen Sicherheit verfügt.
Die wichtigste Neuregelung der vorliegenden Totalrevision betrifft die Pauschalisierung der Interventionskosten. Demnach beteiligt sich neu jede Gemeinde mit einer Pauschale an den für die Ereignisbewältigung und polizeiliche Vollzugshilfe anfallenden Kosten (Interventionskosten).
Für mehr Solidarität bei der Kostentragung
Der Gemeinderat befürwortet die neue Pauschalisierung der Interventionskosten, weil damit die Kostentragung der öffentlichen Sicherheit im Kanton solidarisiert wird. Gleichzeitig bekräftigt der Gemeinderat seine Forderung, dass es zu einer weitergehenden Entlastung bei den Sicherheitskosten der Stadt Bern kommen muss. Der Gemeinderat erinnert daran, dass sich die Stadt Bern mit einem sehr bedeutenden Beitrag (32 Mio. Franken) an den Sicherheitskosten im Kanton beteiligt und im Jahr 2012 zusätzliche Leistungen bei der Kantonspolizei eingekauft hat (im Gegensatz zum Trend vieler Gemeinden hin zum Ausbau privater Sicherheitsdienste). Als Zentrumsstadt trägt Bern überproportionale Sicherheitskosten. All diese Faktoren rechtfertigen eine Sonderbehandlung der Bundesstadt in der Frage der Abgeltung der polizeilichen Leistungen. Es muss im neuen Gesetz auch sichergestellt werden, dass sich der Kanton an den Risiken einer Kostenentwicklung im Sicherheitsbereich beteiligt. Schliesslich will der Gemeinderat am bewährten System der Pauschalabgeltung für sämtliche Leistungen der Kantonspolizei festhalten. Er setzt sich dabei auf den bisher allseits akzeptierten Standpunkt, dass die Stadt Bern das «Gesamtpaket Sicherheit» bestellt und bezahlt.
Für die Wahrung der Gemeindeautonomie
Bei mehreren Artikeln des neuen Polizeigesetzes macht sich der Gemeinderat für die Wahrung der Gemeindeautonomie stark und lehnt beabsichtigte Neuerungen des Kantons ab. Als Beispiele seien folgende Punkte ausgeführt:
- zur Regelung der Kostentragung bei Veranstaltungen (Art. 31 und 32 PolG). Der Gemeinderat erachtet sämtliche polizeiliche Leistungen, auch jene bei Veranstaltungen (inkl. Grossveranstaltungen) auf Stadtberner Boden, als im Ressourcenvertrag enthalten. Mit der Kostenregelung bei Veranstaltungen übergeht der Kanton die staatspolitischen und demokratischen Rechte der Gemeinden. Faktisch bestimmt damit der Kanton, welche Veranstaltungen und insbesondere Grossveranstaltungen in Zukunft in der Stadt Bern durchgeführt werden können. Dies hält der Gemeinderat für inakzeptabel.
- zur kantonalen Alarm- und Einsatzzentrale (Art. 4 Bst. d PolG): Neu soll die Kantonspolizei eine kantonale Alarm- und Einsatzzentrale für alle im Kantonsgebiet tätigen Sicherheits- und Rettungsorganisationen betreiben. Der Gemeinderat betont, dass die Stadt die Alarmierung und Disponierung ihrer Feuerwehr- und Sanitätsorganisationen weiterhin autonom betreiben will.
- Wenig beachtet wird die Gemeindeautonomie sodann im Rahmen von Artikel
24 PolG, indem der Kanton letztlich das Sicherheitsniveau und damit die erforderlichen Ressourcen für die Gemeinden bestimmen kann.
Für erweiterte Mitwirkungs- und Informationsrechte
Der Gemeinderat begrüsst die neu geschaffene Kompetenz für Gemeinden, Identitätsfeststellungen vorzunehmen (Art. 8 PolG). Zudem steht er der möglichen Aufgabenübernahme durch die Gemeinden positiv gegenüber (Art. 26 PolG). Dies gilt insbesondere für die Bussenerhebung bei Verstössen gegen die öffentliche Ordnung sowie bei der Kontrolle des ruhenden und rollenden Verkehrs (inkl. Bussenerhebung). In den Bereichen der Gewerbepolizei, der Abfallwirtschaft und im Hundewesen wird dieses System bereits heute von der Stadt Bern erfolgreich praktiziert und führt zu einer Entlastung der Kantonspolizei.
Der Gemeinderat verlangt weiterhin ein Antragsrecht bei der Anstellung der Ansprechperson der Kantonspolizei (Art. 27 PolG). Das vorgesehene Anhörungsrecht wird der besonderen Stellung der Stadt Bern nicht gerecht.
Der Gemeinderat vertritt sodann nach wie vor die Meinung, dass die Einrichtung einer kantonalen Ombudsstelle ein zweckdienliches Instrument wäre, um von neutraler Warte aus Transparenz hinsichtlich der – naturgemäss teilweise kontrovers beurteilten – Polizeiarbeit zu schaffen. Da der Kanton eine eigentliche Ombudsstelle mehrfach abgelehnt hat, fordert die Stadt Bern nun, dass alle Kernstädte in ihren Ressourcenverträgen mit dem Kanton besondere Instrumente und Verfahren zur Aufarbeitung und Klärung von besonderen Ereignissen vereinbaren können. Einerseits tragen die Kernstädte mit ihrem Auftragsvolumen entscheidend zur Sicherheit und Ordnung im Kantonsgebiet bei und haben ein legitimes Interesse, Transparenz in der Polizeiarbeit zu erhalten. Andererseits soll damit auch die Akzeptanz für die Arbeit der Kantonspolizei in der Bevölkerung erhöht werden.
Weitere Auskünfte erteilt Gemeinderat Reto Nause, Direktor für Sicherheit, Umwelt und Energie, Telefon 031 321 50 05.
Mitteilung von: Gemeinderat Stadt Bern
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