Personenfreizügigkeit - Schweiz ratifiziert Kroatien-Protokoll
Der Bundesrat hat in seiner Sitzung am 16. Dezember beschlossen, dass sogenannte „Kroatien-Protokoll“ zu ratifizieren, mit dem der Geltungsbereich der Personenfreizügigkeit auch auf das Adria-Land ausgedehnt werden soll.
Die eidgenössischen Räte hatten den Bundesrat am 17. Juni ermächtigt, unter einer bestimmten Bedingung das Protokoll III zur Erweiterung des Personenfreizügigkeitsabkommens (FZA) auf Kroatien zu ratifizieren. Nachdem das Parlament das entsprechende Ausführungsgesetz verabschiedet hat, ist der Bundesrat zum Schluss gekommen, dass diese Bedingung erfüllt ist.
Das EDA wurde daher ermächtigt, in Zusammenarbeit mit dem EJPD die Ratifikation des Protokolls III gegenüber der EU zu bestätigen. Damit ist auch die Voraussetzung erfüllt für die umfassende Teilnahme der Schweiz am Europäischen Forschungsprogramm Horizon 2020.
Ratifizierung nach Erfüllung der Bedingung FZA-Konformität
Das Parlament ermächtigte den Bundesrat zur Ratifizierung des Protokolls, wenn „mit der EU eine mit der schweizerischen Rechtsordnung vereinbare Regelung zur Steuerung der Zuwanderung besteht“. Die eidgenössischen Räte haben aktuell das Ausführungsgesetz zu Art. 121a der Bundesverfassung verabschiedet. Das Parlament hat eine Lösung gewählt, die FZA-konform umgesetzt werden kann und ermöglicht damit, dass die bilateralen Abkommen mit der EU weiterhin gelten. Damit ist für den Bundesrat die vom Parlament formulierte Bedingung erfüllt.
Der Bundesrat hat deshalb das EDA in Zusammenarbeit mit dem EJPD beauftragt, der anderen Vertragspartei den Abschluss des Ratifikationsprozess zu bestätigen. Die EU ihrerseits hat die Schweiz bereits am 9. November 2016 über den Abschluss des Ratifizierungsprozesses informiert. Das Protokoll III wird demnach am 1. Januar 2017 in Kraft treten.
Jetzt volle Teilnahme der Schweiz an Horizon 2020
Die Ratifizierung von Protokoll III ist ein wichtiges Element für die vom Bundesrat angestrebte Konsolidierung und Weiterentwicklung des bilateralen Wegs. Sie ermöglicht ferner ab 1. Januar 2017 eine umfassende Teilnahme der Schweiz als vollassoziiertes Mitglied am Forschungsprogramm Horizon 2020. Dies ist von zentraler Bedeutung für die Qualität und Reputation des Forschungsplatzes Schweiz sowie für die Wettbewerbsfähigkeit des Landes.
Quelle: Der Bundesrat / Eidgenössisches Justiz- und Polizeidepartement / Eidgenössisches Departement für Wirtschaft, Bildung und Forschung
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