SFH fordert bessere Arbeitsintegration für vorläufig Aufgenommene

Mit Erleichterung nimmt die Schweizerische Flüchtlingshilfe SFH die besseren Rahmenbedingungen für die Arbeitsintegration von Flüchtlingen und vorläufig Aufgenommen Personen zur Kenntnis. Mit der Annahme des Ausländer- und Integrationsgesetzes verbessert das Parlament die Arbeitsmöglichkeiten von Menschen, die in der Schweiz eine vorläufige Aufnahme erhalten haben.

Mit der Abschaffung der Sondersteuer von 10 Prozent auf den ohnehin tiefen Löhnen und der Abschaffung der Bewilligungspflicht für die Arbeitsaufnahme werden alte Forderungen der SFH endlich umgesetzt. „Sie verbessern die Chancen für eine schnellere und nachhaltigere Arbeitsintegration von Menschen, die jahrelang in der Schweiz bleiben müssen.“ stellt Miriam Behrens, Direktorin der SFH, fest.

Status bleibt unbefriedigend

Mit der vorläufigen Aufnahme werden aktuell vor allem Menschen geschützt, die wegen Bürgerkriegen, allgemeiner Gewalt sowie fortgesetzter Verletzung der Menschenrechte oder aufgrund schwerwiegender gesundheitlicher Beeinträchtigungen nicht in ihre Herkunftsländer und zu ihren Familien zurückkehren können. Der Schutzbedarf von vorläufig aufgenommenen Personen entspricht in der Regel demjenigen von Flüchtlingen, sie bleiben daher zumeist auch dauerhaft in der Schweiz.

Trotz der von der Integrationsdiskussion herbeigeführten Verbesserungen, bleibt aus der Sicht der SFH noch vieles zu verbessern. Bezüglich der Arbeitsintegration fehlt ein kohärentes Vorgehen bei der Förderung von Sprache und Bildung, die bürokratischen Hürden für einen Kantonswechsel bleiben bestehen. Ausserdem fehlt aus der Sicht der SFH nach wie vor die Reisefreiheit. Der stark erschwerte Familiennachzug ist ein weiteres menschenrechtswidriges Integrationshindernis.

 

Quelle: Schweizerische Flüchtlingshilfe SFH
Artikelbild: © Dean Drobot – shutterstock.com (Symbolbild)

MEHR LESEN