Unterwasser SG: Das Rechtsrockkonzert zieht keine Strafuntersuchung nach sich
Die Staatsanwaltschaft des Kantons St.Gallen eröffnet in Zusammenhang mit dem Rechtskonzert vom 15./16. Oktober 2016 in Unterwasser keine Strafuntersuchung.
In der Nacht vom 15./16. Oktober 2016 wurde in der Tennishalle in Unterwasser ein Konzert für rechtsgerichtete Sympathisanten durchgeführt (siehe Meldung vom 19.10.2016). Die Stiftung GRA gegen Rassismus und Antisemitismus erstattete am 18. Oktober 2016 Anzeige wegen des Verdachts der Rassendiskriminierung gegen Unbekannt.
In der Anzeige und den eingereichten Akten sowie in den von der Kantonspolizei St.Gallen eingereichten Wahrnehmungsberichten finden sich keine Anhaltspunkte für ein strafbares Verhalten der unbekannten Täterschaft. Auch aus dem in den Medien kursierenden Bildmaterial ergibt sich kein hinreichender Tatverdacht, dass die Rassismus-Strafnorm verletzt wurde. Der teilweise auf diesen Bildern zu sehende „Hitlergruss“ bzw. die zu hörenden „Sieg Heil“-Rufe fallen nicht unter die Strafnorm. Nach bundesgerichtlicher Rechtsprechung fehlt bei der Verwendung des Grusses unter Gesinnungsgenossen das tatbestandsmässige Erfordernis der werbenden Beeinflussung und damit des „Verbreitens“.
Die Staatsanwaltschaft des Kantons St.Gallen eröffnet deshalb keine Strafuntersuchung in Zusammenhang mit dem Rechtsrockkonzert in Unterwasser und die Strafanzeige der Stiftung GRA gegen Rassismus und Antisemitismus wird folglich nicht anhand genommen. Die Verfügung ist noch nicht rechtskräftig.
Quelle: Staatsanwaltschaft des Kantons St.Gallen
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