SECO warnt vor intransparentem Online-Shop stylelux.ch

Das Staatsekretariat für Wirtschaft (SECO) erhält zurzeit vermehrt Meldungen über die Internetseite stylelux.ch. Betroffene Personen beanstanden, dass sie Waren erhalten hätten, ohne dafür eine Bestellung ausgelöst zu haben. Auch würden bei der Lieferung Gebühren und Zollkosten verrechnet, die nicht erwähnt worden seien.

Die Homepage stylelux.ch wird durch das Unternehmen Lux International Sales ApS mit Sitz in Odense, Dänemark betrieben. Über die Seite werden Produkte aus dem Bereich Kosmetik und Schönheitspflege verkauft. Lux International Sales ApS bietet dieselben Produkte auch über Werbeanzeigen auf Facebook und Instagram an.

Dabei missachtet das Unternehmen die für Onlineshops geltenden Transparenzbestimmungen im Bundesgesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG). Danach müssen die Kunden, welche in einem Onlineshop einkaufen, unter anderem darauf hingewiesen werden, wie weit der Bestellvorgang fortgeschritten ist. Blosses Surfen auf einer Website oder auch die Eingabe der Personalien des Kunden (beispielsweise beim Anmelden im Kundenkonto) dürfen noch nicht zur Auslösung einer Bestellung führen.

In der Praxis wird das Fortschreiten des Bestellvorgangs oftmals mit Buttons dargestellt. In Frage kommen z.B. Angaben wie „in den Warenkorb“, „zur Kasse“ und zum Schluss „Bezahlen“ oder „kostenpflichtig bestellen“.

Ein Kauf darf erst dann endgültig ausgelöst werden, wenn die gesamte Bestellung nochmals zusammengefasst dargelegt wurde und vom Kunden nötigenfalls korrigiert werden konnte. Aus der Zusammenfassung der Bestellung muss klar hervorgehen, welche Produkte bestellt werden. Dies gilt insbesondere auch für den Abschluss von Folge-Abonnementen oder wiederkehrenden Lieferdiensten. Die getätigte Bestellung ist sodann per E-Mail zu bestätigen.

Der vorliegende Online-Shop ist mit Preisen in Schweizer Franken und einer .ch-Domain respektive einem Landeshinweis „CH“ speziell auf Konsumenten und Konsumentinnen in der Schweiz ausgerichtet. Gemäss der Verordnung über die Bekanntgabe von Preisen (PBV) muss deshalb der tatsächlich zu bezahlende Preis bekanntgegeben werden. Im genannten Fall erfolgt der Versand der Ware aus dem Ausland.

Beim Grenzübertritt können für den Konsumenten und die Konsumentin zusätzlich die Schweizer Mehrwertsteuer sowie Zollgebühren und Verzollungskosten anfallen. Vorliegend fehlen jedoch leicht sichtbare und gut lesbare Hinweise zu diesen Kosten sowie detaillierte Ausführungen zu deren Berechnung. Zudem müssen allfällige Gebühren für die Rechnungsstellung, Kreditkartenkosten für Auslandtransaktionen und Fremdwährungsumrechnungen sowie Versandkosten zweifelsfrei angegeben werden.

Auf der Seite stylelux.ch wird diesen Erfordernissen nicht genügend nachgekommen. Insbesondere fehlt es an der vollständigen Zusammenfassung der Bestellung, an der Möglichkeit, diese zu korrigieren, an der korrekten Angabe des Endpreises sowie an Hinweisen auf mögliche Zollgebühren, Verzollungskosten und die Schweizer Mehrwertsteuer.

 

Quelle: Staatssekretariat für Wirtschaft
Artikelbild: Tischenko Irina – shutterstock.com

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