Fluchthilfe für Kris V.: Mutter verhilft Sohn zur Flucht - Urteil gefällt
Die Staatsanwaltschaft Brugg-Zurzach hat die Mutter von Kris V., die ihm Ende Mai 2016 bei der Flucht aus der Psychiatrischen Klinik Königsfelden geholfen hatte, per Strafbefehl zu einer bedingten Geldstrafe von 70 Tagessätzen und einer Busse von 600 Franken verurteilt.
Der Strafbefehl ist inzwischen rechtskräftig.
In der Nacht auf den 28. Mai 2016 entwich der wegen eines Tötungsdelikts im Jahr 2009 verurteilte Kris V. aus der Psychiatrischen Klinik Königsfelden. Der heute 23-jährige Schweizer konnte wenige Tage später im süddeutschen Raum verhaftet werden und wurde am 12. Juli 2016 an die Schweiz ausgeliefert. Die Ermittlungen haben gezeigt, dass Kris V.s Mutter die Utensilien – einen Seitenschneider und ein Nylonseil – , die ihr Sohn zur Flucht verwendet hatte, am 27. Mai 2016 gekauft und im Verlaufe des Mittags auf dem Gelände der psychiatrischen Klinik Königsfelden deponiert hatte. Wer später die Utensilien in das Gebäude der Klinik einschmuggelte, wo Kris V. fürsorgerisch untergebracht war, konnte bislang nicht ermittelt werden.
Mit dem Auto an die Schweizer Grenze gefahren
Nachdem Kris V. mit Hilfe der Werkzeuge die Flucht gelungen war, fuhr ihn seine Mutter mit dem Auto an die Schweizer Grenze. Die Staatsanwaltschaft Brugg-Zurzach hat die Beschuldigte inzwischen per Strafbefehl wegen Befreiung von Gefangenen zu einer bedingten Geldstrafe von 70 Tagessätzen und einer Busse von 600 Franken verurteilt. Der Strafbefehl ist rechtkräftig.
Das in Zusammenhang mit der Flucht eröffnete Strafverfahren gegen Kris V. wegen Sachbeschädigung ist noch bei der Staatsanwaltschaft Brugg-Zurzach hängig. Der Beschuldigte befindet sich heute im Rahmen der fürsorgerischen Unterbringung in der JVA Lenzburg.
Quelle: Kantonspolizei Aargau
Artikelbild: Symbolbild © Michal Kalasek – shutterstock.com