Wartung des Telefonsystems der kantonalen Verwaltung Luzern – Notrufnummern nicht betroffen

Das Telefonsystem der kantonalen Verwaltung wird in den kommenden Wochen technisch erneuert. Dazu müssen zentrale Netzwerkkomponenten ausgetauscht werden, was zu geplanten Unterbrüchen führt.

Die Arbeiten finden ausserhalb der Bürozeiten statt. Die Notrufnummern (Polizei 117, Feuerwehr 118) sind von den Unterbrüchen nicht betroffen.

Das Telefonsystem der kantonalen Verwaltung (inkl. der meisten kantonalen Schulen und der Universität Luzern) wird erneuert, um den Anforderungen moderner Kommunikation auch künftig gerecht zu werden. Dazu muss das Netz während vordefinierten Zeitfenstern in den Abendstunden unterbrochen werden.

Betroffen von den Unterbrüchen sind an folgenden Daten die unten aufgeführten Organisationseinheiten:

Freitag, 27. Januar 2017, 19.00 – 22.00 Uhr

  • Luzerner Polizei (ausser 041 248 8117 und 117)
  • Staatsanwaltschaft 5, Kriens
  • Grundbuchamt Kriens
  • Werkhof Sprengi

Mittwoch, 1. Februar 2017, 19.00 – 21.00 Uhr

  • Staatsanwaltschaft 1 Luzern
  • Staatsanwaltschaft 4 Spezialdelikte

Donnerstag, 2. Februar 2017, 21.00 – 23.00 Uhr

  • Justizvollzugsanstalt Grosshof

Freitag, 3. Februar 2017, 20:00 – 23:00 Uhr

  • Nummernbereiche 041 318 1000 – 041 318 1999
  • Dienststelle Verkehr und Infrastruktur (vif)
  • Dienststelle Asyl- und Flüchtlingswesen, ZUMA Pilatusblick
  • Strassenverkehrsamt
  • Justizvollzugsanstalt Grosshof
  • Staatsanwaltschaft 1 Luzern
  • Staatsanwaltschaft 4 Spezialdelikte
  • Staatsanwaltschaft 5 Wirtschaftsdelikte
  • Grundbuchamt Luzern Ost
  • Konkursamt Hochdorf
  • Konkursamt Kriens

Freitag, 10. Februar 2017, 20:00 – 23:00 Uhr

  • Alle Verwaltungsstellen in der Stadt und Agglomeration Luzern
  • Alle Berufsschulen ausser Sursee und Heimbach
  • Zivilschutzzentrum Sempach
  • Universität Luzern
  • Kantonsschule Musegg Luzern

Beachten Sie, dass in den genannten Zeiträumen auch keine Bandansagen abgespielt werden können.

Die Notrufnummern (Polizei 117, Feuerwehr 118) sind von den Unterbrüchen nicht betroffen.

 

Quelle: Staatskanzlei Luzern
Artikelbild: yui – shutterstock.com

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