Liechtenstein: Vernehmlassungsbericht zur Polizeigesetz-Abänderung verabschiedet

Die Regierung hat an ihrer Sitzung vom 31. Januar den Vernehmlassungsbericht betreffend die Abänderung des Polizeigesetzes verabschiedet.

Mit der Vorlage werden zum einen Empfehlungen des Internationalen Währungsfonds (IWF) und des Expertenausschusses des Europarates für die Bewertung von Massnahmen gegen Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung (MONEYVAL) im Bereich der Barmittelkontrolle umgesetzt, indem das Sanktionssystem wirkungsvoller ausgestaltet und auf juristische Personen ausgeweitet wird.

Zum anderen sind aufgrund der in der Schweiz neu konzipierten polizeilichen Grundausbildung, die auch von den Aspiranten der Landespolizei absolviert wird, gesetzliche Anpassungen notwendig.

Zudem soll analog den Bestrebungen in den Nachbarländern und in Umsetzung der Vorgaben der UN-Sicherheitsratsresolution 2178 (2014) sowie des Schengen-Besitzstands die Rechtsgrundlage für erweiterte polizeiliche Befugnisse insbesondere zur Verhinderung und Bekämpfung des Terrorismus geschaffen werden (verdeckte und gezielte Kontrolle, Meldeauflagen und vorübergehende Hinterlegung der Reisedokumente).

Der Vernehmlassungsbericht kann bei der Regierungskanzlei oder über deren Homepage (www.rk.llv.li) bezogen werden. Die Frist läuft bis zum 24. März 2017.

 

Quelle: Fürstentum Liechtenstein, Ministerium für Inneres, Justiz und Wirtschaft
Artikelbild: Symbolbild © Nuk2013 – shutterstock.com

 

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