Seefeld ZH: Richtigstellung im Fall Seefeld zum Bericht Aktenzeichen XY
Die Sendung Aktenzeichen XY hat am 8. Februar 2017 fälschlicherweise vermeldet, dass es beim Tötungsdelikt im Seefeld vermutlich um Drogengeschäfte gegangen sei.
In der Sendung Aktenzeichen XY zum Fall Tobias Kuster von gestern, 8. Februar 2017, wurde neben der Meldung, dass der mutmassliche Täter im Tötungsdelikt Seefeld verhaftet werden konnte, berichtet, dass es beim Tötungsdelikt vermutlich um Drogengeschäfte gegangen sei.
Diese Äusserung des Moderators entbehrt jeglicher Grundlage und ist falsch. Die bisherigen Ermittlungen haben auch keinen Hinweis darauf ergeben, dass sich der mutmassliche Täter und das Opfer im Fall Seefeld gekannt haben.
Quelle: Oberstaatsanwaltschaft Kanton Zürich
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