Kanton Zürich: Zusätzliche Stellen im Kampf gegen Cyberkriminalität bewilligt
Der Kampf gegen Internetkriminelle wird immer wichtiger. Um diesen im Kanton Zürich noch entschiedener zu führen, bewilligt der Regierungsrat insgesamt 20 zusätzliche Stellen bei Polizei und Staatsanwaltschaft.
Die rasante Digitalisierung von Wirtschaft und Gesellschaft vergrössert die Angriffsflächen für Cyberkriminelle laufend. Die Anforderungen an die Cybercrime-Kompetenz der Strafverfolgungsbehörden nehmen zu.
Dies gilt sowohl hinsichtlich im Internet begangener Straftaten, als auch hinsichtlich der Angriffe auf die IT-Infrastrukturen von staatlichen und nichtstaatlichen Einrichtungen und Organisationen mittels Computerviren oder Hacking. Darüber hinaus spielen digitalisierte Formen herkömmlicher Kriminalität wie etwa Internetbetrügereien oder Cyber-Mobbing eine immer grössere Rolle.
Der Regierungsrat hat die Bekämpfung von Cybercrime erstmals 2009 als einen der Schwerpunkte der Strafverfolgung definiert. 2012 bestätigte er dies; unter gleichzeitigem Beschluss für den Aufbau eines gemeinsamen Kompetenzzentrums der Staatsanwaltschaften und der Kantonspolizei, unter Einbezug der Stadtpolizei Zürich. Ende 2013 nahm das landesweit erste „Kompetenzzentrum Cybercrime“ seinen Betrieb auf.
Auch für die Planperiode 2015-18 legte der Regierungsrat den Kampf gegen die Internetkriminalität als Schwerpunkt fest. Gleichzeitig anerkannte er den Bedarf, die entsprechende personelle Ausstattung weiter voranzutreiben.
Der Regierungsrat bewilligt nun mit Beschluss vom 8. Februar 2017 10 zusätzliche zivile Informatikspezialisten und -spezialistinnen für die Kantonspolizei, und gleichzeitig 5 neue Stellen für Staatsanwältinnen oder -anwälte sowie 5 Verwaltungsassistenzen zu deren Unterstützung.
Mit den zusätzlich geschaffenen Stellen will die Regierung die Bekämpfung der Cyberkriminalität im engeren Sinne und der digitalisierten Kriminalität stärken. Gleichzeitig erlaubt dies auch, den Wissenstransfer zu beschleunigen zu den unterschiedlichen Ermittlungsabteilungen der Polizei einerseits, sowie zu den besonderen und allgemeinen Staatsanwaltschaften andererseits.
Quelle: Kanton Zürich
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