Kanton Basel-Landschaft: Polizei warnt vor Gefahren in der Fasnacht
In Kürze beginnen im Kanton Basel-Landschaft die diesjährigen Fasnachtsaktivitäten. Zwar freut sich auch die Polizei Basel-Landschaft auf diese Zeit, warnt jedoch in diesem Zusammenhang vor besonderen Gefahren und Risiken, welche während den nächsten rund zwei Wochen bestehen.
Los geht es mit der „Herrenfasnacht“ Ende dieser Woche, also ab „schmutzigem“ Donnerstag, 23. Februar 2017, und zwar zunächst vorwiegend im unteren Kantonsteil (Bezirke Arlesheim und Laufen) sowie im angrenzenden Dorneck-Thierstein (Kanton Solothurn) mit diversen Fasnachtsumzügen am kommenden Wochenende 25./26. Februar 2017.
Die Aktivitäten im mittleren und oberen Kantonsteil – die so genannte „Bauernfasnacht“ – finden dann im Anschluss, Grössenordnung ab Samstag, 4. März 2017, statt.
Generelle Vorsicht ist im Umgang mit Alkohol geboten und es gilt der Grundsatz „Wer fährt, trinkt nicht – wer trinkt, fährt nicht!“. Ansonsten empfiehlt die Polizei Basel-Landschaft dringend, wenn immer möglich die öffentlichen Verkehrsmittel zu benutzen. Wenn mehrere Leute zusammen mit dem Auto eine Fasnachtsveranstaltung besuchen, sollte bereits im Vorfeld der Fahrer oder die Fahrerin für den Heimweg bestimmt werden. Es gilt jedoch zu beachten, dass an der Fasnacht das Parkplatzangebot lokal eingeschränkt sein kann.
Im Weiteren ist bei Umzügen und anderen Fasnachtsveranstaltungen vermehrt mit Taschendiebstählen zu rechnen. Fasnachts-Cliquen sollten Larven und Instrumente nicht über längere Zeit unbewacht deponieren. Falls es zu Diebstählen kommen sollte, ist umgehend die Polizei zu informieren.
Im Sinne der Verkehrssicherheit kann die Polizei Basel-Landschaft für Umzüge und Fasnachtswagen zum Personentransport entsprechende Bewilligungen, welche aber nur in der definierten Umzugsroute Gültigkeit haben, erteilen. Bei der An- und Wegfahrt zu den Umzügen dürfen keine Personen auf Anhängern mitgeführt werden; und auf dem Zugfahrzeug nur so viele Personen, wie im jeweiligen Fahrzeugausweis eingetragen sind.
Eine erhöhte Gefahr besteht bei Fasnachtsbräuchen mit offenem Feuer. Beim Chienbäse-Umzug vom Sonntag, 5. März 2017 in Liestal, bei Fackel-Umzügen und anderen Fasnachtsfeuern herrscht jeweils grosse Hitze und entsprechend fliegen Funken.
Besucherinnen und Besucher dieser Anlässe sollten deshalb keine leicht entflammbare Kleidung tragen und vor Ort die Anweisungen von Ordnungskräften befolgen.
Die Polizei Basel-Landschaft wird ihre Dispositive situativ anpassen, appelliert an die gegenseitige Rücksichtnahme und Toleranz und wünscht allen – egal ob aktiv oder passiv – eine angenehme und erfreuliche Fasnachtszeit.
Quelle: Polizei Basel-Landschaft
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