Liestal BL: Beträchtliche Verkehrsbehinderungen an der Fasnacht

Die Polizei Basel-Landschaft weist darauf hin, dass am nächsten Sonntag, 5. März 2017, in und um Liestal wegen der Fasnacht und des Chienbesenumzuges beträchtliche Verkehrsbehinderungen zu erwarten sind.

Die Durchfahrt durch Liestal ist von zirka 10.00 Uhr bis zirka 24.00 Uhr massiv erschwert. Der Chienbesenumzug wird auch in diesem Jahr Zehntausende von Besucherinnen und Besucher aus dem In- und Ausland anlocken.

Ab 10.00 Uhr, rund vier Stunden vor dem Beginn des offiziellen Fasnachtsumzuges, wird der Durchgangsverkehr mit starken Behinderungen zu rechnen haben. Die Durchfahrt via Bahnhof ist ab ca. 10.00 Uhr nicht mehr möglich. Die Kasernen-, Bahnhof- und Burgstrasse bleiben ab Sonntag, 5. März 2017, zirka 10.00 Uhr, bis am Montagmorgen, 6. März 2017, zirka 12.00 Uhr, durchgehend und für jeglichen Verkehr (inklusive Busse) gesperrt. Während dieser Zeitspanne ist die Durchfahrt durch Liestal nicht möglich und in Richtung Lausen BL explizit nur via Umfahrungsstrasse A22 garantiert.

Für den Chienbesenumzug, dessen Start um 19.15 Uhr angesetzt ist, wurde die gleiche Route wie im Vorjahr gewählt, welche im Gebiet des Gestadeckplatzes/Arisdörferbrücke endet. Daher wird der Verkehr sehr weiträumig umgeleitet. Es gilt zu beachten, dass die Brücke beim Gestadeckplatz (Verbindung Erzenberg-Rosenstrasse) ab 18.45 Uhr auch für Fussgänger gesperrt ist. Dies deshalb, weil dort durch die Stützpunktfeuerwehr Liestal der Löschplatz für die Feuerwagen und Chienbesen eingerichtet wird. Der Zugang zur Umzugsroute erfolgt daher via Gasstrasse.

Wer den Chienbesenumzug besucht, ist sehr gut beraten, frühzeitig mit den öffentlichen Verkehrsmitteln (primär Bahn) anzureisen oder dann – wenn auf das Auto nicht verzichtet werden kann – das Fahrzeug schon weit ausserhalb Liestals abzustellen. Ansonsten könnte die Rückfahrt am späten Sonntagabend unter Umständen sehr lange dauern.

Die Polizei Basel-Landschaft appelliert im Zusammenhang mit den Fasnachts-Aktivitäten noch einmal zur generellen Vorsicht im Umgang mit Alkohol – es gilt der Grundsatz „Wer fährt, trinkt nicht – wer trinkt, fährt nicht!“.

Die Polizei Basel-Landschaft empfiehlt dringend, wenn immer möglich die öffentlichen Verkehrsmittel zu benutzen. Wenn mehrere Leute zusammen mit dem Auto eine Fasnachtsveranstaltung besuchen, sollte bereits im Vorfeld der Fahrer oder die Fahrerin für den Heimweg bestimmt werden. Es gilt jedoch zu beachten, dass an der Fasnacht das Parkplatzangebot lokal eingeschränkt sein kann.

Im Weiteren ist bei Umzügen und anderen Fasnachtsveranstaltungen vermehrt mit Taschendiebstählen zu rechnen. Fasnachts-Cliquen sollten Larven und Instrumente nicht über längere Zeit unbewacht deponieren. Falls es zu Diebstählen kommen sollte, ist umgehend die Polizei zu informieren.

Im Sinne der Verkehrssicherheit kann die Polizei Basel-Landschaft für Umzüge und Fasnachtswagen zum Personentransport entsprechende Bewilligungen, welche aber nur in der definierten Umzugsroute Gültigkeit haben, erteilen. Bei der An- und Wegfahrt zu den Umzügen dürfen keine Personen auf Anhängern mitgeführt werden; und auf dem Zugfahrzeug nur so viele Personen, wie im jeweiligen Fahrzeugausweis eingetragen sind.

Eine erhöhte Gefahr besteht bei Fasnachtsbräuchen mit offenem Feuer. Beim Chienbäse-Umzug vom Sonntag, 5. März 2017, in Liestal, bei Fackel-Umzügen und anderen Fasnachtsfeuern herrscht jeweils grosse Hitze und entsprechend fliegen Funken. Besucherinnen und Besucher dieser Anlässe sollten deshalb keine leicht entflammbare Kleidung tragen und vor Ort die Anweisungen von Ordnungskräften befolgen.

Die Polizei Basel-Landschaft wird ihre Dispositive situativ anpassen, appelliert an die gegenseitige Rücksichtnahme und Toleranz und wünscht allen – egal ob aktiv oder passiv – eine angenehme und erfreuliche Fasnachtszeit.

Während dem Liestaler Kinderumzug vom Mittwoch, 8. März 2017, kommt es zwischen 13.00 und 17.00 Uhr ebenfalls zu einzelnen Verkehrsbehinderungen. An sämtlichen Fasnachtstagen gilt: Widerrechtlich abgestellte Fahrzeuge werden abgeschleppt, die Freihaltung der Rettungsachsen hat zentrale Bedeutung. Während des Kinderumzugs bleiben die Post-, Burg- und Kasernenstrasse bis am Donnerstagmorgen, 9. März 2017, 12.00 Uhr, gesperrt.

Das gleiche Verkehrsregime wie während des Kinderumzuges gilt zudem auch für den Zeitraum Samstagabend, 11. März, bis Sonntagmorgen, 12. März 2017 (Cherus).

 

Quelle: Polizei Basel-Landschaft
Artikelbild: LWY Partnership – shutterstock.com

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