Murgenthal AG: Polizeiliche Schussabgabe auf kosovarischen Angreifer rechtmässig
Die Staatsanwaltschaft Baden hat das Verfahren gegen zwei Polizisten, die Ende Juni 2016 in Murgenthal auf einen Mann schossen, der sie zuvor mit einer Axt und einem Gertel angegriffen hatte, eingestellt.
Gegen den Angreifer, einen 37-jährigen Kosovaren aus dem Kanton Luzern, hat die Staatsanwaltschaft Anklage unter anderem wegen mehrfacher versuchter vorsätzlicher Tötung erhoben.
Am Abend des 27. Juni 2016 griff in Murgenthal ein 37-jähriger Kosovare nach einer Personenkontrolle eine Patrouille der Regionalpolizei Zofingen mit einer Axt und einem Gertel an. Nachdem der Angreifer weder auf Zurufe noch auf den Einsatz von Pfefferspray reagiert hatte, gaben zwei Regionalpolizisten auf kurze Distanz mehrere Schüsse auf den Mann ab und verletzten ihn am rechten Oberschenkel und am linken Unterarm.
Die mit der Strafuntersuchung gegen die zwei Polizisten betraute Staatsanwaltschaft Baden kommt nun zum Schluss, dass der Schusswaffengebrauch verhältnismässig und rechtmässig war.
Insbesondere hat die Untersuchung gezeigt, dass für die Polizisten nebst dem Gebrauch der Schusswaffe keine Alternativen bestanden, sich in dieser Notwehr- und Notwehrhilfesituation gegen den mit Axt und Gertel bewaffneten Angreifer zu schützen. Das Verfahren gegen die Polizisten wegen vorsätzlicher Körperverletzung wurde deshalb eingestellt. Die Einstellungsverfügungen sind noch nicht rechtskräftig.
Beschuldigter nur teilweise schuldfähig
Gegen den Angreifer hat die Staatsanwaltschaft Baden Anklage erhoben wegen mehrfacher versuchter vorsätzlicher Tötung, eventualiter wegen mehrfacher versuchter schwerer Körperverletzung sowie wegen mehrfacher Gewalt und Drohung gegen Behörden und Beamte. Die Staatsanwaltschaft wirft ihm vor, den Tod, beziehungsweise die schweren Körperverletzungen der Polizisten zumindest in Kauf genommen zu haben. Die Staatsanwaltschaft beantragt eine Freiheitsstrafe von 2,5 Jahren.
Das von der Staatsanwaltschaft in Auftrag gegebene psychiatrische Gutachten kommt zum Schluss, dass der Beschuldigte aufgrund einer psychischen Krankheit nur teilweise schuldfähig war. Die Staatsanwaltschaft beantragt deshalb, die Freiheitsstrafe zugunsten einer stationären Massnahme aufzuschieben. Die Anklage ist am Bezirksgericht Zofingen hängig.
Quelle: Kanton Aargau, Oberstaatsanwaltschaft
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