Yverdon-les-Bains VD: Fahrer muss Strafe zahlen, weil er Reifen quietschen liess
Einem Mann wird vorgeworfen, mit quietschenden Reifen durch Yverdon gefahren zu sein. Auch angeschnallt war er dabei nicht. Dafür wurde er nun verurteilt. Der Mann fühlt sich schikaniert.
Zwei Polizisten hielten im Dezember einen Mann an, der mit seinem VW Polo G40 durch das Zentrum von Yverdon-les-Bains VD fuhr. Er habe eine „übermässige und unnötige Lärmbelästigung verursacht“, lautet der Vorwurf. Zudem sei der Mann ohne Anschnallgurte gefahren und die Scheinwerfer seien ausgeschaltet gewesen.
Der Beschuldigte widerspricht: Er habe gebremst, da ein betagter Mann vor ihm den Fussgängerstreifen überquert habe. Als er wieder Gas gegeben habe, hätten die Reifen gequietscht. Zudem sei an diesem Morgen die Fahrbahn feucht gewesen. Er sei mit einer Bekannten unterwegs gewesen. Die Beamten hätten vor Ort lediglich die quietschenden Reifen bemängelt. „Ich habe geantwortet: Habt ihr nichts Besseres zu tun?“
Polizisten werden dem Autofahrer provozierendes Verhalten vor
Dies habe den Polizisten offenbar nicht gepasst – daher hätten sie weitere Vorwürfe erhoben. Doch dafür, dass er nicht angeschnallt war, hat der 36-jährige Mechaniker eine Erklärung: Er dürfe aus medizinischen Gründen so fahren. Sein Anwalt hat den Behörden bereits zwei ärztliche Atteste zukommen lassen, die ihn von der Gurtenpflicht befreien.
Und warum hatte er die Scheinwerfer ausgeschaltet? Auch dafür hat der Schweizer eine Begründung: Er habe lediglich getan, was ihm die Beamten gesagt hätten. „Als ich den Motor wie verlangt abstellte, gingen die Lichter unbeabsichtigt aus.“
Die Beamten entgegnen, dass der Autofahrer provoziert habe. Laut ihrer Aussage habe er „kurz darauf vor dem Migros-Eingang nochmals stark aufs Gas gedrückt“. Dazu der Autofahrer: Das habe er aufgrund der Steigung bei der Parkhaus-Einfahrt müssen. Allerdings gesteht er zu: „Mein Auto ist klein, aber stark – mit Turbolader. Es ist nicht das unauffälligste Auto.“
Autofahrer fühlt sich ungerecht behandelt
Das Urteil fiel bereits im vergangenen Monat: Das Gericht verurteilte den Schweizer zu einer Geldstrafe von 400 Franken und 50 Franken Bearbeitungsgebühr.
Dagegen hat der Fahrer jedoch Rekurs eingelegt, weil das ärztliche Attest damals noch nicht vorlag.
„Ich riskiere meinen Führerschein. Es gab weder eine Kollision noch Verletzte noch Benachteiligte. Ausserdem gab es am Bahnhof, wo ich kontrolliert wurde, eine offene Drogenszene. Man bestraft die Bürger und lässt die Dealer machen“, meint der 36-Jährige.
Quelle: Übernommen von 20 Minuten und bearbeitet von belmedia-Redaktion
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