Illegale Elektro-Stehroller – Vorsicht vor strafrechtlichen Konsequenzen!
Der Kantonspolizei St.Gallen ist es ein Anliegen, dass die Bürgerinnen und Bürger über die rechtlichen Bestimmungen von Trendfahrzeuge sowie bei einem allfälligen Unfall über die Konsequenzen informiert sind.
Der Frühling steht vor der Türe. Die Aussenaktivitäten nehmen zu. Sie sind beliebt, trendig, versprechen Fahrspass und heissen Smart Wheel oder auch Hoverboard. Die Geräte dürfen in der Schweiz zwar verkauft werden, damit aber auf Strassen und Trottoirs fahren ist verboten.
Als elektrisch angetriebene Trendfahrzeuge werden Fahrzeuge wie bspw. Monowheels, Hoverboards, E-Trottinette, E-Skateboards oder Smartwheels bezeichnet. Es sind akkubetriebene Fahrzeuge mit einem oder zwei Rädern.
Die meisten dieser Fahrzeuge haben keine Typengenehmigung und sind daher nur auf abgesperrtem Areal zu benützen (sobald eine Verkehrsfläche aber für verschiedene Personen frei zugänglich ist, gilt sie als öffentliche Verkehrsfläche). Eine Benützung im öffentlichen Verkehr kann strafrechtliche Konsequenzen haben.
Rechtliche Situation
Seit dem 1. Juni 2015 werden sogenannte Elektro-Stehroller in Artikel 18 der Verordnung über die technischen Anforderungen an Strassenfahrzeuge (VTS) aufgeführt.
In Bezug auf die Strassenverkehrszulassung unterstehen sie jedoch den Vorschriften für Motorfahrräder (Art. 90 bis 92 VZV) und benötigen einen Fahrzeugausweis. Dies bedeutet, dass Elektro-Stehroller typengeprüft sein müssen.
Zum heutigen Zeitpunkt aber erfüllen Monowheels und die Grosszahl der Elektro-Stehroller, insbesondere die sogenannten Hoverboards, die technischen Anforderungen für eine Typengenehmigung in der Schweiz nicht. Modelle ohne Zulassung können demzufolge auch nicht haftpflichtversichert werden. Dies bedeutet, ihr Gebrauch auf öffentlichen Strassen ist verboten.
Elektro-Stehroller sind in zahlreichen Geschäften frei erhältlich. Die der Verpackung beiliegende Anleitung der Hersteller enthält aber keine Hinweise zu den bestehenden Rechtsvorschriften. Elektroboards (engl. Smartwheel) oder auch Hoverboard genannt, sind demzufolge verboten!
Risiken und Rechtsfolgen
Bei Widerhandlung der rechtlichen Bestimmungen riskiert man eine Anzeige bei der Staatsanwaltschaft. Bei einem Unfall riskiert man Leistungskürzungen oder Regressforderungen der Versicherungen. Wird eine Drittperson verletzt, kann sich da die Schadenersatzforderung schnell einmal auf mehrere zehn- oder hunderttausend Franken belaufen.
Informationsflyer Trendfahrzeuge
Quelle: Kantonspolizei St.Gallen
Artikelbild: Vodopyanov Vyacheslav – shutterstock.com