Liechtenstein: Totalrevision des Gerichtsgebührengesetzes
In seiner Sitzung vom Dezember 2016 hat der Landtag anlässlich der ersten Lesung die von der Regierung vorgeschlagene Totalrevision des Gerichtsgebührengesetzes ausdrücklich begrüsst.
Ziel dieses Projekts ist es, ein einheitliches und nachvollziehbares Gerichtsgebührensystem zu schaffen, das für die Zukunft ein höheres Mass an Rechtsklarheit und an Rechtssicherheit garantiert. Zu diesem Zweck soll in Liechtenstein ein Pauschalgebührensystem nach österreichischem Vorbild eingeführt werden.
Im Rahmen der nun verabschiedeten Stellungnahme geht die Regierung auf die Fragen der Abgeordneten ein, die bei Behandlung der Vorlage im Landtag gestellt worden sind. Abgesehen von ein paar kleineren inhaltlichen Änderungen soll an der bereits im Bericht und Antrag vorgeschlagenen Neuregelung festgehalten werden.
Quelle: Fürstentum Liechtenstein, Amt für Justiz
Artikelbild: Creative Photo Corner – shutterstock.com