Zürich: Bündner Öko-Terrorist Marco Camenisch wieder auf freiem Fuss

Der Bündner „Öko-Terrorist“ Marco Camenisch ist am 10. März bedingt aus der Haft entlassen worden. Er hatte unter anderem 1979 Sprengstoffanschläge auf Hochspannungsmasten verübt. Später soll er auf seiner Flucht im Puschlav einen Zöllner erschossen haben.

Über die erfolgte Freilassung hatte Radiotelevisiun Svizra Rumantscha (RTR) berichtet. Der Bericht wurde seitens des Anwalts von Marco Camenisch, Bernard Rambert, am Dienstag gegenüber der Nachrichtenagentur sda  bestätigt. Es gebe „endlich auch aus Sicht der Strafvollzugsbehörden keinen Grund, Herrn Camenisch weiter seiner Freiheit zu berauben“, teilte der Anwalt mit.

Bereits vor drei Jahren wurde bekannt, dass der inhaftierte „Öko-Terrorist“ schrittweise auf die Freiheit vorbereitet wird. So wurden ihm 2015 zunächst begleitete und unbegleitete Beziehungsurlaube gewährt. Später konnte der Bündner tagsüber ausserhalb des Gefängnisses einer Arbeit nachgehen.

Marco Camenisch ist heute 65 Jahre alt. In den letzten vier Jahrzehnten befand er sich stets entweder auf der Flucht oder in Haft. Der militante Kernenergie-Gegner verübte 1979 zusammen mit Mittätern Sprengstoffanschläge auf Hochspannungsleitungen. Dafür wurde er zu einer Haftstrafe von zehn Jahren verurteilt.

1981 konnte Camenisch mit fünf Mitinsassen aus der Haftanstalt in Regensdorf ZH fliehen. Zehn Jahre lang verbrachte er im Untergrund. Dann wurde er nach einer bewaffneten Auseinandersetzung mit italienischen Polizisten in Italien verhaftet und dort zu einer zwölfjährigen Freiheitsstrafe verurteilt.

Nach fast vollständiger Verbüssung der Strafe lieferte Italien den Bündner an die Schweiz aus. Camenisch wurde durch das damals noch bestehende Geschworenengericht des Kantons Zürich wegen Mordes zu einer Zusatzstrafe von acht Jahren verurteilt. Er soll 1989 einen Zöllner in Brusio GR ermordet haben. Diese Tat bestritt Camenisch stets.

Regulär endet die Freiheitsstrafe erst im Mai 2018. Camenisch hatte aber bereits im Mai 2012 zwei Drittel der Strafe verbüsst, womit eine bedingte Entlassung möglich wurde.

Diese wurde ihm zunächst aber verweigert: Camenisch, der aufgrund von politisch-ideologischen Überzeugungen schwere Straftaten begangen habe, könne keine günstige Prognose gestellt werden, hiess es damals.

 

Quelle: Übernommen von BLICK und bearbeitet von belmedia-Redaktion
Artikelbild: anonymer Autor / Schweizer Indymedia.org / Wikipedia / public domain

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