Bezirksgericht Dietikon ZH: Mann stürzt betrunken aus Auto – Kollegen halfen nicht

Ein aufsehenerregender Fall wurde am Mittwoch vor dem Bezirksgericht Dietikon verhandelt. Dabei ging es um den Vorwurf der unterlassenen Hilfeleistung.

Der Vorfall ereignete sich vor einem Jahr: Im Gubristtunnel war ein 23-Jähriger aus einem fahrenden Auto gestürzt – bei 90 km/h. Der Unfall sorgte für viel Aufsehen. Denn: Der Fahrer und der Beifahrer, zwei enge Freunde des Verunfallten, fuhren einfach nach Hause.

Kurz nach dem Vorfall waren Fahrer und Beifahrer verhaftet worden. Ein Verfahren wegen versuchter Tötung wurde aber rasch wieder eingestellt. Der Verdacht, wonach die beiden Männer für den Sturz ihres Bekannten aus dem Auto verantwortlich gewesen sein sollen, bestätigte sich nicht.

Gleichwohl mussten sich die beiden Männer am Mittwoch vor dem Bezirksgericht Dietikon verantworten, weil sie ihrem aus dem Auto gestürzten Freund nicht geholfen hatten.

Laut dem „Tages-Anzeiger ging dem Unfall wohl eine lange Nacht in einem Rümlanger Club voraus. Gemeinsam mit dem Beifahrer habe der Verunfallte eine Flasche Whisky geleert. Dadurch hatte er zwischen 1,8 und 2,3 Promille im Blut.

Auf dem Nachhauseweg sei es im Auto dann zu einem hitzigen Wortgefecht gekommen: Der 23-Jährige kündigte an, dass er nun aussteige. Dann öffnete er die Autotür und sprang heraus. Er blieb mit Kopfverletzungen und Prellungen auf der Fahrbahn liegen. Er können sich nicht mehr erinnern, warum es so weit kam, sagte er am Mittwoch vor Gericht.

Und warum waren der Fahrer und der Beifahrer einfach weitergefahren? Sie hätten sich in einem Schockzustand befunden, gaben sie an. Zudem sagte der Fahrer, dass er im Rückspiegel gesehen habe, wie sich andere Autofahrer um den Verletzten gekümmert hätten. Der Beifahrer gab an, selbst ziemlich betrunken gewesen zu sein. Er habe sich einfach zunächst keine weiteren Gedanken gemacht.

Der Verteidiger der beiden Männer forderte einen Freispruch: Wenn bereits ausreichend Hilfe da sei, mache sich niemand der unterlassenen Nothilfe schuldig.

Doch das Gericht folgte dem nicht: Es verurteilte den Fahrer sowie seinen Beifahrer wegen unterlassener Nothilfe zu je einer Geldstrafe in Höhe von 230 Tagessätzen à 80 Franken. „Beiden Beschuldigten musste klar sein, dass der Geschädigte in Lebensgefahr schwebte – das war offensichtlich“, hiess es in der Begründung. In den Rückspiegel schauen und vermuten, dass andere schon helfen würden, reiche nicht aus.

 

Quelle: Übernommen von 20 Minuten und bearbeitet von belmedia-Redaktion
Artikelbild: sergign – shutterstock.com

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