bfu warnt: Alkoholausschank und -verkauf auf Autobahnen erhöht Unfallrisiko
In der Schweiz besteht seit 1964 ein Verbot von Verkauf und Ausschank von Alkohol auf Autobahnen. Das trägt dazu bei, dass Schweizer Autobahnen erfreulicherweise relativ sicher sind.
Die Verkehrskommission des Nationalrats will dieses Verbot nun kippen. Die bfu – Beratungsstelle für Unfallverhütung befürchtet, dass es dadurch zu mehr alkoholbedingten Unfällen auf den Autobahnen kommen kann und empfiehlt aus Sicherheitsgründen dringend, das Verbot aufrechtzuerhalten.
In der Schweiz ist der Ausschank und Verkauf von Alkohol in Nebenanlagen von Autobahnen – also in Raststätten und an Tankstellen – verboten. Das Verbot besteht seit 1964, es dient der Verkehrssicherheit und trägt dazu bei, dass Schweizer Autobahnen erfreulicherweise relativ sicher sind. Parlamentarische Vorstösse, das Verbot aufzuheben, wurden von Bundesrat und Parlament stets abgelehnt.
Auch in der Bevölkerung ist das Verbot breit akzeptiert: 82 % aller Schweizerinnen und Schweizer sind gemäss der neusten bfu-Befragung dafür. Die Kommission für Verkehr und Fernmeldewesen des Nationalrats will dieses Verbot nun aufheben.
30 % aller Geisterfahrten bereits jetzt wegen Alkohol
Bei 13 % aller schweren Autobahnunfälle ist Alkohol im Spiel, wie der SINUS-Report 2016 der bfu zeigt. Mit der Aufhebung des Verbots würde diese Problematik verschärft.
Die Forschung zeigt, dass Lokale mit Alkoholausschank die wichtigste Quelle von alkoholisierten Autofahrern sind. Studien belegen zudem, dass eine grössere Dichte von Ausschankstellen mit einem erhöhten Alkoholkonsum und damit verbundenen Problemen wie Unfällen einhergehen. Das ist besonders problematisch bei unerfahrenen jungen Lenkern sowie bei Berufs- und Carfahrern, deren grosse Fahrzeuge das Potenzial für besonders schwere Unfälle haben.
Auch das Risiko von Geisterfahrten würde erhöht – schon heute ist bei einem Drittel davon Alkohol im Spiel. Rund die Hälfte aller Geisterfahrten beginnt nicht bei den Auffahrten, sondern auf den Autobahnen selbst, z. B. bei Raststätten. Weiter erhöht Alkohol die Müdigkeit am Steuer, was zu mehr Unfällen durch Sekundenschlaf führen kann.
Und schlussendlich würden mit der Abschaffung des Verbots die beschlossenen Alkoholrestriktionen im Rahmen von Via sicura torpediert.
Autobahnraststätten sind nicht zu vergleichen mit Restaurants am Strassenrand. Besucher von Raststätten fahren nach dem Essen und Trinken oft lange, ermüdende Strecken bei hohem Tempo. Das ist auf dem übrigen Strassennetz weniger der Fall.
Die bfu empfiehlt dringend, das Verbot von Alkoholausschank und -verkauf auf Autobahnen beizubehalten.
Quelle: bfu
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