Kanton Glarus: Wasser-Spass - Baderegeln und Sturmwarnung beachten
Für die Bade- und Bootssaison appelliert die Kantonspolizei Glarus an die Eigenverantwortung sowie die Beachtung der Gefahrenhinweise und der Sturmwarnung.
Die Seepolizei Glarus ruft allen Seebenützern in Erinnerung, dass vor der Fahrt kontrolliert werden muss, ob die Ausweise, Rettungsmittel etc. an Bord sind und das Schiff dem vorschriftsgemässen Zustand entspricht.
Anlässlich der anstehenden Seepolizei-Kontrollen wird seitens Polizei auch die Fahrfähigkeit der Schiffsführer kontrolliert. In Sachen Alkohol und sonstigen verbotenen Substanzen gelten für die Schiffsführer dieselben Regeln wie für Fahrzeuglenker.
Beim Baden sind die bekannten Grundregeln zu beachten. Speziell für den Klöntalersee wird darauf hingewiesen, dass die Infrastrukturen der Axpo (Türme, Ausläufe, etc.) nicht als Sprungtürme und dergleichen genutzt werden dürfen. Dies ist sehr gefährlich und mittels Rechtbot untersagt.
Link SLRG Baderegeln: www.slrg.ch/de/praevention/4×6-regeln/baderegeln.html
Vier Sturmwarnleuchten
Mit den Warnleuchten an vier Standorten am Walensee (Walenstadt Lochezen, Murg Camping, Glarus Nord Gäsi und Amden Fli) sind vor allem die Sportler auf dem See angesprochen. Bei der Starkwindwarnung (früher Vorsichtsmeldung) dreht sich die Leuchte 40 Mal pro Minute. 90 Umdrehungen bedeuten Sturmwarnung.
In beiden Fällen bleibt allenfalls nur wenig Zeit, das sichere Ufer oder einen Hafen zu erreichen, weshalb zusätzlich stets die Wetterlage beobachtet werden sollte.
Die Seepolizei der Kantonspolizei Glarus wünscht allen Badenden und Schiffsinsassen einen unfallfreien Sommer mit gebotener Vorsicht und gegenseitiger Rücksicht.
Quelle: Kantonspolizei Glarus
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