Fussball-Untersuchungskomplex - Ex-Mitarbeiter einer Schweizer Bank verurteilt

Die Bundesanwaltschaft hat im Rahmen des Fussball-Untersuchungskomplexes ein erstes Strafverfahren abgeschlossen. Ein ehemaliger Mitarbeiter einer Schweizer Bank wurde verurteilt.

Am 15. Juni 2017 hat die Bundesanwaltschaft (BA) eine Verurteilung mittels Strafbefehl erreicht. Rund zwei Jahre nach Eröffnung der Strafuntersuchungen im Fussball-Untersuchungskomplex erfolgte die Verurteilung mittels Strafbefehl im Rahmen eines zwischen der Schweiz und den USA zeitlich koordinierten Verfahrensabschlusses in der Schweiz, zu welchem die gute Zusammenarbeit der Strafverfolgungsbehörden wesentlich beigetragen hat. Die BA verdankt die gute Kooperation mit den Behörden der USA.

Der ehemalige Mitarbeiter einer Schweizer Bank wurde verurteilt wegen Urkundenfälschung (Art. 251 Schweizer Strafgesetzbuch, StGB) sowie wegen des Verstosses gegen die Meldepflicht (Art. 9 und 37 Geldwäschereigesetz, GWG). Die durch den Bankmitarbeiter in diesem Zusammenhang verbrecherisch erlangten Zahlungen in der Höhe von USD 650 000.- werden zugunsten der allgemeinen Schweizer Staatskasse eingezogen.

Der Strafbefehl in der Schweiz ist Teil eines zwischen der zuständigen amerikanischen Strafverfolgungsbehörde (United States Attorney‘s Office for the Eastern District of New York) und der BA in zeitlicher Hinsicht koordinierten Verfahrensabschlusses. Die vom Schuldeingeständnis (Guilty Plea) in den USA bereits erfassten Straftatbestände werden in der Schweiz nicht weiter verfolgt (Vermeidung einer doppelten Bestrafung).

Bis dato sind im Zusammenhang mit dem Untersuchungskomplex zum Fussball 178 MROS-Meldungen wegen des Verdachts der Geldwäscherei eingegangen. Die BA führt im Fussball-Untersuchungskomplex rund 25 Strafverfahren, und analysiert eine Datenmenge von rund 19 Terabyte an sichergestellten Unterlagen.

 

Quelle: Bundesanwaltschaft
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