Stand Up Paddling: Kantonspolizei Zürich erinnert an Sicherheitsbestimmungen
Das heisse Wetter lockt viele Leute an und auf die Gewässer, um die Freizeit zu geniessen und um sich abzukühlen. Sehr beliebt dafür ist auch das Stand Up Paddling (SUP). Und so wundert es nicht, dass mittlerweile sehr viele SUP auf den Flüssen und Seen anzutreffen sind.
Im Vordergrund sollen dabei das Vergnügen und die Sicherheit stehen. Daher soll niemand in Seenot geraten. Aus diesem Grund ruft die Seepolizei die Sicherheitsbestimmungen in Erinnerung.
Wer sich auf Seen weiter als 300 Meter vom Ufer entfernt und damit die äussere Uferzone verlässt, muss eine passende Rettungsweste, mindestens jedoch eine Schwimmhilfe mit 50 Newton Mindestauftrieb pro Person mitnehmen. Das gilt auch beim Befahren von Flüssen. Nachts und bei schlechter Sicht sind SUP mit einem gut sichtbaren weissen Rundumlicht zu beleuchten.
Die SUP fallen in der Binnenschifffahrtsverordnung unter die Gruppe Paddelboote, stellen damit eine Untergruppe der Ruderboote dar und werden als wettkampftaugliche Wassersportgeräte eingestuft. Sie sind von der Kennzeichnungspflicht ausgenommen, haben aber gut sichtbar den Namen und die Adresse des Eigentümers oder des Halters zu tragen.
Quelle: Kantonspolizei Zürich / Facebook
Bildquelle: Kantonspolizei Zürich / Facebook