Kanton Zürich: Kinder allein auf Flugreisen – Polizei gibt Familien wichtige Hinweise

Bitte beachten Sie, dass die Kantonspolizei Zürich bei der Grenzkontrolle am Flughafen Zürich dem Schutz von Minderjährigen besondere Beachtung schenkt.

Insbesondere bei allein reisenden Minderjährigen oder bei Minderjährigen, deren Begleitpersonen die Sorgeberechtigung nicht nachweisen können, ist die Kantonspolizei verpflichtet, allenfalls länger dauernde Abklärungen vorzunehmen.

Damit sie unbeschwert mit Kindern in die Ferien fliegen können, empfiehlt die Kantonspolizei Zürich, eine Einverständniserklärung der Eltern oder der erziehungsberechtigten Person mitzuführen. Darin sollten die Personalien der Reisenden und die Einverständniserklärung mit Kontaktangaben der sorgeberechtigten Person enthalten sein.

Wir wünschen Ihnen und Ihrer Familie schöne Sommerferien.

 

Quelle: Kantonspolizei Zürich
Bildquelle: Kantonspolizei Zürich

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