Kreisgericht See-Gaster SG: Kosovare missbrauchte mehrfach Jungrind

Ein knapp 60-jähriger Mann schlich sich in einen Stall und missbrauchte dort ein Rind. Dafür musste er sich vor dem Kreisgericht See-Gaster verantworten. Teilweise gestand er Tat. Diese könne er sich aber nicht erklären. Er sei „wütend auf sich selber“.

Mehrfacher Hausfriedensbruch, mehrfache Tierquälerei sowie Vergehen gegen das Waffengesetz lauten die Vorwürfe. Die Tierquälerei stellte sich im Verlaufe der Verhandlung als Geschlechtsverkehr mit einem Jungrind heraus.

Dass es zum Akt mit dem Tier gekommen sei, hat der Angeklagte in der Verhandlung gestanden. Dabei hatte er es immer auf dasselbe Rind abgesehen – da es sich nicht bewegt habe, wie der Staatsanwalt aus Protokollen zitierte. Dreimal habe er mit dem Tier Geschlechtsverkehr gehabt, betätigte der kosovarische Mann. An weitere Vorfälle dieser Art kann sich der Angeklagte nicht erinnern. Laut Anklage soll es zu mindestens einem weiteren Vorfall gekommen sein. Laut Anklageschrift wurden keine Verletzungen am Geschlechtsteil des Rindes festgestellt.

Kamera im Stall entlarvte den Täter

Auf die Spur kam die Bauernfamilie dem Täter, weil Gegenstände im Stall nicht mehr an ihrem Platz waren. Der Bauer installierte daraufhin eine Kamera an der Decke des Stalls. Laut dem Staatsanwalt hat der Bauer eines Tages einen Einkaufskorb gefunden. Diesen habe der Beschuldigte hinter das Jungrind gelegt und sich darauf gestellt, um die „richtige Höhe“ zu erreichen, heisst es in der Anklageschrift.

Der angezeigte Hausfriedensbruch bezog sich auf das unbefugte Betreten des Stalls. Bei der Festnahme des Mannes fand die Polizei zudem einen Schlagring und bei diesem zu Hause einen weiteren.

Eine Geldstrafe von 12500 Franken fordert der Staatsanwalt für das Vergehen – unter Anrechnung der Untersuchungshaft von einem Tag.

Dabei hat der Angeklagte eine ganze Liste von Vorstrafen wie Hausfriedensbruch, Sachbeschädigung und sexueller Belästigung vorzuweisen. Angesichts dessen könne keine bedingte Strafe gewährt werden, so der Staatsanwalt: „Dem Angeklagten kann keine gute Prognose gestellt werden.“

Reuiger Angeklagter

Der Beschuldigte – er arbeitet seit über 20 Jahren nicht mehr und lebt von einer IV-Rente – zeigt Reue: „Ich entschuldige mich für das, was ich getan habe. Ich kann mir nicht erklären, wie das passieren konnte.“ Zudem habe er grosse Angst, dass seine Familie von seinem Vergehen erfahre – sie wisse davon noch nichts. Als der Gerichtsvorsitzende den Angeklagten fragt, ob er eine Therapie mache, antwortet dieser nur: „Das wird nie wieder vorkommen.“

Die Verteidigung stellte den Antrag, die Anklage wegen mehrfachen Hausfriedensbruchs sei ganz einzustellen, da in der Anklageschrift das Anklageprinzip mehrfach verletzt werde. „Fehlen die Strafanträge, darf kein Urteil gefällt werden.“

Zudem würden die eingeklagten Delikte und die Tatzeitpunkte in der Anklageschrift nicht präzise genug definiert. Das Kreisgericht wies den Antrag zurück.

Verteidiger verlangt Freispruch

Für den Hauptanklagepunkt, die Tierquälerei, forderte der Verteidiger einen Freispruch – mit der Begründung, dass lediglich ein Fall von Geschlechtsverkehr mit dem Tier aus den Aufnahmen ersichtlich sei – „und das in schlechter Bildqualität“. In den beiden anderen Fällen sei es aufgrund der Videoaufnahmen nicht zu beweisen.

Es sei ein Mann im Eingangsbereich mit einem Einkaufskorb zu sehen. Damit sei nicht zweifelsfrei bewiesen, dass sich sein Mandant im Stall befunden habe. Es lasse sich nur in einem Fall ein Geschlechtsverkehr seines Mandanten mit dem Rind nachweisen und nicht mehrmals, „auch wenn er dies heute gestand“.

Die Eröffnung des Urteils durch das Kreisgericht wurde für denselben Tag erwartet.

 

Übernommen von St. Galler Tagblatt und bearbeitet von belmedia Redaktion
Artikelbild: Symbolbild © Adrian Michael, Wikipedia, CC BY-SA 3.0

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