Stadt SH: Strafverfahren gegen Motorsägen-Angreifer eröffnet

Die Staatsanwaltschaft des Kantons Schaffhausen hat gegen den Beschuldigten im Motorsägen-Vorfall ein Strafverfahren eröffnet und Untersuchungshaft beantragt. Ab sofort liegt die Informationshoheit bei der Staatsanwaltschaft, es gilt das Untersuchungsgeheimnis.

Nachdem der Beschuldigte im Motorsägen-Vorfall am Abend des 25. Juli 2017 um 18.50 Uhr von der Kantonspolizei Zürich in Thalwil/ZH festgenommen wurde, konnte er nach der Spurensicherung und einer rechtsmedizinischen Untersuchung vorgestern kurz vor Mitternacht durch die Schaffhauser Polizei in das Kantonale Gefängnis Schaffhausen überführt werden.

Die zuständige Staatsanwältin hat dem Beschuldigten gestern Nachmittag in Anwesenheit des Pikettanwaltes die Festnahme eröffnet und heute beim Zwangsmassnahmengericht des Kantons Schaffhausen einen Antrag auf Untersuchungshaft gestellt. Die Staatsanwaltschaft hat gegen den Beschuldigten ein Strafverfahren wegen mehrfacher strafbarer Handlungen gegen Leib und Leben eröffnet. Es wird darauf hingewiesen, dass die Unschuldsvermutung gilt.

Die Informationshoheit liegt ausschliesslich bei der Staatsanwaltschaft des Kantons Schaffhausen. Es gilt das Untersuchungsgeheimnis. Die Staatsanwaltschaft orientiert ausschliesslich mit Medienmitteilungen, wenn ihr dies erforderlich scheint. Somit wird auch die Schaffhauser Polizei keine weiteren fallbezogenen Auskünfte, Hintergrundinformationen oder Interviews geben.

 

Quelle: Schaffhauser Polizei
Bildquelle: Schaffhauser Polizei

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