Kanton Freiburg: Aufhebung der Immunität von Staatsrätin Marie Garnier beantragt
Infolge der Indiskretionen, welche die Beziehungen zwischen dem Oberamt des Saanebezirks und dem Staatsrat betraf, hat der Generalstaatsanwalt am 3. August 2017 die Aufhebung der Immunität von Staatsrätin Marie GARNIER verlangt.
Seit dem 30. März 2017 sind verschiedene Artikel und Reportagen in der Presse und im Radio erschienen, welche die Weitergabe von internen, vertraulichen Informationen an die Medien aufgedeckt haben. Dies betraf insbesondere Briefwechsel zwischen dem Oberamtmann des Saanebezirks und dem Staatsrat (siehe Sendungen der Radio Télévision Suisse la 1ère [nachfolgend RTS] vom 30. März und 26. April 2017).
Am 19. Mai 2017 informierte ein Artikel der Freiburger Nachrichten [nachfolgend FN], dass die Staatsrätin Marie GARNIER diverse vertrauliche Dokumente, darunter ein Auditbericht, an verschiedene Medien übermittelt hatte. Gleichen Tags verlangte die Staatsanwaltschaft die schriftlichen Stellungnahmen des Oberamtmannes des Saanebezirks und des Staatsrats. Es wird hierfür auf die Mitteilung vom 23. Mai 2017 verwiesen.
Nach Prüfung der eingereichten Dokumente, eröffnete die Staatsanwaltschaft ein Strafverfahren gegen Unbekannt wegen Amtsgeheimnisverletzung, mit dem Ziel das ganze Ausmass der weitergegebenen Dokumente an die Medien zu ermitteln. Im Rahmen dieser Untersuchung hat der Generalstaatsanwalt mehrere Einvernahmen durchgeführt und Auskünfte bei der Gesellschaft eingeholt, welche den an die Medien zugespielten Auditbericht verfasst hatte.
Diese Untersuchungsmassnahmen haben es zurzeit noch nicht erlaubt, den oder die Täter der Weitergabe der Briefwechsel zwischen dem Oberamtmann und dem Staatsrat an die RTS zu identifizieren. Im Gegensatz dazu ist die Staatsanwaltschaft auf Grundlage der gesammelten Elemente der Ansicht, dass die objektiven Bedingungen einer Amtsgeheimnisverletzung durch die Enthüllungen, die am 19. Mai 2017 in den FN erschienen sind, von der Staatsrätin Marie GARNIER erfüllt wurden.
Um die subjektiven Elemente, namentlich allfällige Rechtfertigungsgründe, zu ermitteln, muss der Generalstaatsanwalt nunmehr die eben genannte einvernehmen.
Angesichts der Unmöglichkeit die Staaträtin Marie GARNIER ohne Aufhebung der Immunität einzuvernehmen, hat die Staatsanwaltschaft am 3. August 2017 einen Antrag auf Aufhebung der Immunität der Betroffenen beim Grossen Rat eingereicht.
Über den Antrag auf Aufhebung der Immunität informiert, erklärte die Staatsrätin Marie GARNIER der Staatsanwaltschaft, dass sie die Aufklärung sämtlicher Umstände des Falles begrüssen würde und dass sie dafür der Justiz zur Verfügung stehe. Sie unterstrich, dass die Weitergabe der Dokumente an die Medien eine Antwort auf die Indiskretionen war. Dies erfolgte mit dem Ziel, die Sachlage einer zu Unrecht attackierten Mitarbeiterin richtig zu stellen. Schliesslich betonte sie, ebenfalls die Aufhebung ihrer Immunität beantragen zu wollen.
Die Staatsanwaltschaft erinnert an die Unschuldsvermutung und unterstreicht, dass ein Antrag auf Aufhebung der Immunität keines Falls einer strafrechtlichen Verurteilung gleichkommt.
Quelle: Staatsanwaltschaft Freiburg
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