Meilen ZH: Bezirksgericht verurteilt B.V. wegen vors. Tötung zu 12,5 Jahren Haft
Im Drogenrausch hat B. V.* in der elterlichen Goldküsten-Villa seinen Kollegen A. F.* getötet.
Das Bezirksgericht Meilen ZH hat ihn nun wegen vorsätzlicher Tötung verurteilt.
„Der Tag ist unausweichlich für B. V. Doch egal wie das Verdikt ausfällt, es wird den Verlust unseres Freundes A. F. niemals wiedergutmachen. Wir lieben und vermissen dich!“ Das schreiben die Freunde des Opfers F. in den sozialen Medien.
Fast viereinhalb Monate nach dem Megaprozess gegen den Galeristensohn V. findet heute Mittwoch um 14 Uhr am Bezirksgericht Meilen ZH die Urteilseröffnung statt. Diese wird mit Spannung erwartet. Denn der Fall ist komplex.
Staatsanwalt fordert harte Strafe
Der Staatsanwalt fordert für die brutale Tötung von Kollege F. maximal 16 Jahre und eine ambulante Therapie. Zwar sei der stark drogenabhängige V. zur Tatzeit mittelgradig schuldunfähig gewesen, habe aber die Tat aufgrund seines Konsums und früherer Vorkommnisse voraussehen müssen. Deshalb sei er wegen fahrlässiger oder eventualvorsätzlicher Tötung zu bestrafen. Das Gericht hatte wegen der Schuldunfähigkeit ein Ergänzungsgutachten angefordert.
Bei der Maximalstrafe von 16 Jahren würden auch weitere eingeklagte Delikte wie die Vergewaltigung oder die versuchte Tötung der Ex-Freundin bestraft. Dies will die Verteidigung verhindern und fordert in diesen Fällen Freisprüche. Sie hatte am Prozess die Glaubwürdigkeit der Frau in Frage gestellt und ihre Aussagen regelrecht demontiert.
Betreffend Tötungsdelikt stellt sich die Verteidigung auf den Standpunkt, dass V. zur Tatzeit vollkommen schuldunfähig gewesen sei, da er sich in einem Wahn befunden habe. Sie plädiert für eine schuldangemessene Freiheitsstrafe, aufzuschieben zugunsten einer stationären Massnahme zur Suchttherapie.
Kerze in den Rachen gestossen
Dem 32-jährigen V. wird vorgeworfen, am 30. Dezember 2014 in der elterlichen Villa an der Goldküste seinen 23-jährigen Kollegen F. im Kokain- und Ketamin-Rausch mit massiver Gewalt getötet zu haben. Das Opfer wies über 50 Fleischwunden am Kopf auf – und in dessen Rachen steckte eine Kerze.
„Er hat ihn regelrecht massakriert“, sagte der Staatsanwalt anlässlich des Prozesses Ende März. Dieser dauerte eine ganze Woche. Ausgiebig zu Wort kamen damals nicht nur zwei der insgesamt drei Verteidiger von V., sondern auch die Anwälte der Opferfamilien.
Der Einzige, der schwieg, war V. selber – auf Anraten seiner Anwälte. Er weigerte sich sogar, die Tatfotos anzusehen. Die Mutter des Opfers brach im Saal mehrfach in Tränen aus. Erst am letzten Tag entschuldigte sich V. kurz und knapp für die Tat: „Ich würde alles tun, um es rückgängig zu machen. Das können Sie mir glauben.“
*Namen der Redaktion bekannt
Quelle: 20min.ch / rom
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