Laufen BL: Sex-Party mit 14-Jähriger - härtere Strafe gefordert
Eine Party artete zu einer Orgie aus, an der auch eine betrunkene 14-Jährige teilnahm.
Die Staatsanwaltschaft will härtere Strafen – und bekommt recht.
Im Mai 2010 fand in Laufen BL eine Party statt, bei der es zu einer eigentlichen Sex-Orgie kam. Ein bereits alkoholisiertes 14-jähriges Mädchen, das gegen 1 Uhr morgens zur Party stiess, trank dort weiter und musste sich mindestens einmal übergeben. Danach begab es sich in ein Zimmer, wo sich zwei Männer und eine 20-jährige Frau aufhielten.
Dort sei es zu verschiedenen sexuellen Handlungen zwischen der 20-jährigen Gastgeberin, der 14-Jährigen und den beiden Männern gekommen, schreibt die „Basler Zeitung“. Es sei zum Geschlechtsverkehr zwischen dem Mädchen und beiden Männern gekommen. Einer davon war der Bruder der Gastgeberin.
War Mädchen widerstandsfähig?
Er wurde vom Strafgericht Basel-Landschaft wegen Schändung und sexueller Handlungen mit Kindern zu einer bedingten Freiheitsstrafe von zwei Jahren und einer Genugtuungszahlung von 8000 Franken verurteilt. Dieses Urteil ist rechtskräftig. Die 20-jährige Frau wurde freigesprochen, der andere Mann, bei dem es sich um ihren Freund handelt, kassierte eine bedingte Freiheitsstrafe von sieben Monaten und musste dem Mädchen 1000 Franken Genugtuung bezahlen.
Die Staatsanwaltschaft ging gegen diese Urteile in Berufung. Das Kantonsgericht bestätigte die Urteile zwar, das Bundesgericht war nun aber der Ansicht, dass die Urteile zu mild seien, wie die „Basler Zeitung“ und die „Basellandschaftliche Zeitung“ schreiben. Die Richter zweifeln daran, dass das 14-jährige Mädchen zum Zeitpunkt der Übergriffe tatsächlich widerstandsfähig war und deshalb eine Schändung verneint werden muss. Das Kantonsgericht Basel-Landschaft muss den Fall nun neu beurteilen.
Quelle: 20min.ch
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