Kanton Bern: GPK erstattet Strafanzeige wegen Amtsgeheimnisverletzung

Die Geschäftsprüfungskommission (GPK) des Grossen Rates hat beschlossen, Strafanzeige wegen Amtsgeheimnisverletzung einzureichen, nachdem auf Grund einer Indiskretion vertrauliche Informationen aus einem Bericht an die Öffentlichkeit gelangt waren.

Den Bericht, der die Frage beantwortet, ob und wie der Kanton auf Grund der Preissituation im Kiesabbau- und Deponiewesen einen finanziellen Schaden erlitten hat, wird die GPK bei der Vorberatung des Controllingberichts Abbau, Deponie, Transport (ADT) in die politische Diskussion einbringen.

Die GPK des Grossen Rates hat den Bericht der Finanzkontrolle zur Sonderprüfung über das Kiesabbau- und Deponiewesen zur Kenntnis genommen. Die Finanzkontrolle beantwortet im Bericht, den die GPK vergangenen Herbst in Auftrag gegeben hat, die Frage, ob und wie der Kanton als Bauherr von der Preissituation im Kiesabbau- und Deponiewesen betroffen ist. Dass Teilaussagen dieses Berichts durch eine Indiskretion vorzeitig an die Öffentlichkeit gelangt sind, ist für die GPK absolut inakzeptabel.

Leidtragende einer solchen Indiskretion ist letztlich vor allem die betroffene Kommission. Auf Grund von internen Abklärungen ist die GPK überzeugt, dass die Indiskretion nicht im Kreis der Kommission begangen worden ist. Um die Urheberschaft der Herausgabe des vertraulichen Berichts zu klären, hat die GPK entschieden, wegen Amtsgeheimnisverletzung Strafanzeige gegen Unbekannt einzureichen.

Grundlage für Beratung von Controllingbericht

Die politische Diskussion zum Thema wird mit der Behandlung des Controllingberichts Abbau, Deponie, Transport (ADT) beginnen, den der Regierungsrat zuhanden der Novembersession verabschiedet hat.

Die GPK, die den Controllingbericht zuhanden des Grossen Rates vorberaten wird, hat entschieden, die im Rahmen der Sonderprüfung der Finanzkontrolle gewonnenen Erkenntnisse für die Vorberatung des Controllingberichts zu nutzen. Es ist das erste Mal, dass der Regierungsrat dem Grossen Rat einen Controllingbericht ADT vorlegt. Der Regierungsrat setzt damit eine der Empfehlungen der GPK um, welche die Kommission im Juni 2016 abgegeben hatte. Der Bericht dient gemäss ADT-Konzept dazu, periodisch über die Erreichung der ADT-Ziele Rechenschaft abzulegen. Zu den vier Zielen gehört auch das Sichern der nötigen Abbau- und Deponiereserven.

 

Quelle: Kanton Bern
Artikelbild: yui – shutterstock.com

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