Rupperswil AG: Schweizer (34) wegen vierfachen Mordes angeklagt

Die Staatsanwaltschaft Lenzburg-Aarau hat gegen den Beschuldigten Anklage wegen mehrfachen Mordes, mehrfacher räuberischer Erpressung, mehrfacher Geiselnahme und weiterer Delikte erhoben. Ihre Anträge wird die Staatsanwaltschaft an der Hauptverhandlung bekannt geben.

Am Morgen des 21. Dezembers 2015 hatte eine damals unbekannte Täterschaft in Rupperswil Carla Schauer, ihre beiden 13- und 19-jährigen Söhne sowie die 21-jährige Freundin des älteren Sohnes getötet und danach im Haus, in dem die Familie gewohnt hatte, Feuer gelegt.

Am 12. Mai 2016, rund fünf Monate nach dem Verbrechen, wurde der Beschuldigte in einer gezielten Aktion verhaftet.

Der heute 34-jährige Schweizer legte noch am gleichen Tag ein umfassendes Geständnis ab. Tags darauf orientierten die Aargauer Strafverfolgungsbehörden die Öffentlichkeit an einer Medienkonferenz ausführlich über den Sachverhalt, der sich aufgrund der Aussagen des Beschuldigten und des Spurenbildes ergeben hatte. An diesem Sachverhalt hat sich nichts verändert.

Tatwaffe in Abfalleimer entsorgt

Ergänzend zu den Ausführungen, die Kantonspolizei und Staatsanwaltschaft an der Medienkonferenz gemacht hatten, ist festzuhalten, dass die durchgeführten Ermittlungen keine Hinweise ergaben, welche darauf schliessen liessen, dass eine Drittperson in die Tat involviert war, beziehungsweise von der Tat wusste.

Es ist somit davon auszugehen, dass der Beschuldigte als Einzeltäter gehandelt hat. Die Tatwaffe, ein Küchenmesser, konnte nie gefunden werden. Der Beschuldigte gibt an, er habe das Messer unmittelbar nach der Tat in Geschenkpapier eingewickelt und in der Stadt Aarau in einem öffentlichen Abfalleimer entsorgt.

Die Staatsanwaltschaft Lenzburg-Aarau hat heute gegen den Beschuldigten Anklage erhoben, und zwar unter anderem wegen mehrfachen Mordes, mehrfacher räuberischer Erpressung, mehrfacher Freiheitsberaubung, mehrfacher Geiselnahme, mehrfacher sexueller Handlungen mit einem Kind, mehrfacher sexueller Nötigung, Brandstiftung sowie mehrfacher strafbarer Vorbereitungshandlungen.

Ebenfalls Anklage erhoben hat die Staatsanwaltschaft wegen mehrfacher Pornografie: Die Untersuchungsbehörden konnten auf den diversen beschlagnahmten elektronischen Geräten des Beschuldigten umfangreiches kinderpornografisches Material sicherstellen, das er zuvor aus dem Internet heruntergeladen hatte.

Die nach der Verhaftung getätigten umfangreichen Ermittlungen ergaben hingegen keinerlei Hinweise darauf, dass sich der Beschuldigte vor der Tat am 21. Dezember 2015 in Rupperswil jemals in sexueller Absicht einem Kind genähert hatte.

Beschuldigter im vorzeitigen Strafvollzug

Der Beschuldigte ist geständig und befindet sich seit Ende Dezember 2016 im vorzeitigen Strafvollzug. Die Anklage ist am Bezirksgericht Lenzburg hängig. Ihre Anträge wird die Staatsanwaltschaft an der Hauptverhandlung bekannt geben.

Die Staatsanwaltschaft wird keine weiteren Details zum Inhalt der Anklageschrift bekannt geben.

Über das weitere Vorgehen wird zu gegebenem Zeitpunkt das Gericht informieren.

 

Quelle: Kanton Aargau, Oberstaatsanwaltschaft
Artikelbild: Symbolbild © Piotr Adamowicz – shutterstock.com

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