Cham ZG: Vier ausländische Frauen ohne Arbeitserlaubnis erwischt
Bei einer Kontrolle in einer Bar haben die Zuger Strafverfolgungsbehörden mehrere Widerhandlungen festgestellt. Vier Frauen wurden festgenommen.
In Zusammenarbeit mit dem Amt für Migration und dem Amt für Wirtschaft und Arbeit führten die Zuger Strafverfolgungsbehörden am Mittwoch (20. September 2017) in einer Bar in der Gemeinde Cham eine Kontrolle durch. Dabei trafen die Einsatzkräfte auf vier Frauen, die ohne Arbeitserlaubnis als Servicepersonal tätig waren.
Die Frauen stammen aus Serbien und Bosnien-Herzegowina und sind zwischen 22 und 24 Jahre alt. Sie wurden festgenommen und durch den Schnellrichter der Staatsanwaltschaft des Kantons Zug wegen Widerhandlungen gegen das Ausländergesetz zu einer bedingten Geldstrafe verurteilt.
Vom Amt für Migration wurden die Frauen aus der Schweiz weggewiesen, sowie mit einem zweijährigen Einreiseverbot für die Schweiz, Liechtenstein und die Schengenstaaten belegt. Die vier Frauen sind bereits in ihr Heimatland ausgeschafft worden.
Bei der Durchsuchung der Räumlichkeiten stellten die Einsatzkräfte zudem Spielterminals und Wettcomputer fest. Der Barbetreiber, ein 41-jähriger Mann aus Bosnien-Herzegowina, wurde verzeigt und muss sich vor der Staatsanwaltschaft des Kantons Zug und der Eidgenössischen Spielbankenkommission verantworten. Ihm werden Verstösse gegen das Ausländergesetz sowie gegen das Bundesgesetz betreffend die Lotterien und die gewerbsmässigen Wetten vorgeworfen.
Quelle: Zuger Polizei
Artikelbild: Symbolbild © Zuger Polizei