Muttenz BL: Rumänischer Häftling starb an Überdosis Morphin - Verfahren eingestellt
Die Strafuntersuchung zum Häftling, welcher am 21. Januar 2017 tot in seiner Zelle im Gefängnis Muttenz aufgefunden wurde, ist abgeschlossen. Der rumänische Staatsangehörige starb an einer Überdosis Morphin, welches aufgrund seines hohen Reinheitsgrades aus Medikamenten stammen dürfte.
Eine Dritteinwirkung kann dabei ausgeschlossen werden.
Ferner ist ausgeschlossen, dass das Morphin aus Medikamenten stammte, die dem Verstorbenen verordnet worden sind. Offen bleibt hingegen, wie der Häftling an das Morphin kam und ob die Einnahme der letalen Dosis ein unbeabsichtigtes Versehen war oder in suizidaler Absicht erfolgte. Gemäss den Fachspezialisten war der Mann zu jeder Zeit hafterstehungsfähig. Die Strafuntersuchung wurde eingestellt.
Die von der Staatsanwaltschaft Basel-Landschaft in Zusammenarbeit mit der Polizei Basel-Landschaft geführte Strafuntersuchung zum Tod eines 27-jährigen Häftlings (Nationalität: Rumänien) im vorzeitigen Strafvollzug ist abgeschlossen. Der im Gefängnis Muttenz untergebrachte Mann wurde am Samstagabend, 21. Januar 2017, tot in seiner Zelle aufgefunden. Die von der Staatsanwaltschaft angeordnete Obduktion sowie das toxikologische Gutachten ergaben, dass der Häftling an einer Überdosis Morphin verstorben war (s. Meldung vom 9.02.2017).
Herkunft des Morphins bleibt unbekannt
Im Rahmen der umgehend aufgenommenen Strafuntersuchung wurden zahlreiche Einvernahmen durchgeführt und Zellen sowie weitere Räume im Gefängnis Muttenz durchsucht. Ferner wurden verschiedene weitere Untersuchungshandlungen getätigt.
Die Untersuchungsergebnisse zeigen nun, dass das todesursächliche Morphin aufgrund seines hohen Reinheitsgrades nicht aus dem Schwarzhandel stammen kann. Die Staatsanwaltschaft Basel-Landschaft geht daher davon aus, dass das Morphin aus Medikamenten stammen muss. Wie der Verstorbene jedoch an derartige Präparate gelangen konnte – er selbst erhielt im Gefängnis zwar Medikamente, doch waren diese nicht morphinhaltig – bleibt weiterhin unklar.
Nicht abschliessend geklärt werden konnte zudem, ob die Einnahme dieser letalen Dosis ein ungewolltes Versehen war oder ob sie in suizidaler Absicht erfolgte. Fest steht jedoch, dass der verstorbene Häftling das Morphin selbst eingenommen hatte, da Einwirkungen von Drittpersonen aufgrund der Obduktionsergebnisse ausgeschlossen werden können. Fest steht zudem, dass der Verstorbene bereits vor dem tragischen Ereignis Suizidgedanken geäussert hatte und deswegen auch in fachärztlicher Behandlung war. Dennoch war der Häftling gemäss den Fachspezialisten jederzeit hafterstehungsfähig.
Die Staatsanwaltschaft Basel-Landschaft hat die Strafuntersuchung daher eingestellt.
Quelle: Kanton Basel-Landschaft, Staatsanwaltschaft
Artikelbild: Google Maps