Kanton Thurgau: Achtung! Bei Nebel und Dunkelheit Abblendlicht einschalten

Die Kantonspolizei Thurgau stellt fest, dass trotz ungünstigen Witterungsverhältnissen viele Verkehrsteilnehmer nur mit eingeschaltetem Tagfahrlicht unterwegs sind.

Seit dem 1. Januar 2014 müssen sämtliche Fahrzeuge ab Baujahr 1970 auch tagsüber mit eingeschaltetem Licht unterwegs sein. Viele neuere Fahrzeuge sind daher bereits mit Tagfahrlicht und einer dazugehörigen „Lichtautomatik“ ausgerüstet, ältere Fahrzeuge werden oft nachgerüstet.

Das Tagfahrlicht leuchtet meistens nur vorne und ist deutlich weniger hell als das Abblendlicht. Bei Fahrzeugen mit „Lichtautomatik“ schaltet sich das Tagfahrlicht ein, sobald der Motor gestartet wird. Nachts oder in einem Tunnel wird in der Regel automatisch das Abblendlicht aktiviert. Tagsüber ist das aber meist nicht der Fall: Gerade bei Regen, Nebel, Schnee oder schlechter Sicht wechselt das Licht oft nicht automatisch und das Abblendlicht muss manuell eingeschaltet werden. Bei korrekt nachgerüsteten Fahrzeugen mit Tagfahrlicht gilt dasselbe.

Beim momentanen Herbstwetter mit Nebel und Regen reicht das Tagfahrlicht vielfach nicht mehr aus, da es viel schwächer ist als das Abblendlicht. Ohne eingeschaltetes Abblendlicht werden Fahrzeuge von nachfolgenden Verkehrsteilnehmerinnen und Verkehrsteilnehmern gar nicht oder erst sehr spät wahrgenommen und auch entgegenkommende Fahrzeuge mit eingeschaltetem Tagfahrlicht sind schlecht sichtbar. Das kann zu gefährlichen Situationen oder sogar Unfällen führen.

Nachfolgend einige Tipps, wie sämtliche Verkehrsteilnehmerinnen und Verkehrsteilnehmer trotz Herbstwetter sicher unterwegs sein können:

  • Halten Sie die Windschutz- und Seitenscheiben sowie die Rückspiegel für eine klare Sicht nach aussen sauber.
  • Überprüfen Sie vor der Abfahrt die Stellung des Lichtschalters (bei schlechtem Wetter im Zweifelsfall Abblendlicht und nicht nur „Lichtautomatik“).
  • Rechnen Sie bei ungünstigen Witterungsverhältnissen mehr Zeit ein.
  • Überholen Sie andere Verkehrsteilnehmer nur dann, wenn Sie freie Sicht nach vorne haben und absolut sicher sind, dass kein anderes Fahrzeug entgegenkommt.
  • Nebellichter und Nebenschlusslichter dürfen nur eingeschaltet werden, wenn die Sicht wegen Nebel, Schneetreiben oder starkem Regen erheblich eingeschränkt ist.

 

Quelle: Kantonspolizei Thurgau
Bildquelle: Kantonspolizei Thurgau

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