Terrorbekämpfung: Koordinierte Operationen in der Schweiz und Frankreich

Im Rahmen eines Strafverfahrens der Bundesanwaltschaft (BA) gegen zwei Beschuldigte wurden heute in den Kantonen Neuenburg und Waadt mehrere Hausdurchsuchungen durchgeführt und eine der beiden beschuldigten Personen verhaftet. Zeitgleich wurden in einem in Frankreich geführten Strafverfahren mehrere Hausdurchsuchungen und Verhaftungen vorgenommen und die zweite beschuldigte Person des Schweizer Strafverfahrens in Frankreich verhaftet.

Die Beschuldigten im Rahmen des Strafverfahrens der BA und des französischen Strafverfahrens standen in Kontakt.

Die Bundesanwaltschaft (BA) führt seit Juni 2016 ein Strafverfahren gegen einen 27-jährigen schweizerischen Staatsbürger, welches zu einem späteren Zeitpunkt auf eine 23-jährige kolumbianische Staatsbürgerin ausgedehnt worden ist. Dieses Strafverfahren wird geführt wegen des Verdachts des Verstosses gegen Art. 2 des Bundesgesetzes über das Verbot der Gruppierungen „Al-Qaïda“ und „Islamischer Staat“ sowie verwandter Organisationen (SR 122), und des Verdachts der Unterstützung bzw. Beteiligung an einer kriminellen Organisation (Art. 260ter des Schweizerischen Strafgesetzbuches StGB). Eröffnet wurde das Strafverfahren der BA aufgrund einer Strafanzeige der Staatsanwaltschaft des Kantons Waadt.

Im Rahmen dieses Strafverfahrens der BA wurden heute, mit Unterstützung von fedpol und den Kantonspolizeien Neuenburg und Waadt, mehrere Hausdurchsuchungen in den beiden Kantonen durchgeführt. Zudem wurde die kolumbianische Staatsbürgerin verhaftet. Die BA wird für sie Untersuchungshaft beim zuständigen Zwangsmassnahmengericht beantragen. Bis zum definitiven Entscheid des Gerichts verbleibt die Beschuldigte in Haft.

Zeitgleich wurden in Frankreich im Rahmen eines separaten Strafverfahrens der französischen Behörden mehrere Hausdurchsuchungen durchgeführt und Personen verhaftet. Zudem wurde die zweite beschuldigte Person des Strafverfahrens der BA – der schweizerische Staatsbürger – in Frankreich durch die französischen Behörden verhaftet. Da die verhafteten Personen des Strafverfahrens der BA und des französischen Strafverfahrens in Kontakt miteinander standen, wurden die Operationen in den beiden Ländern parallel und in enger Zusammenarbeit durchgeführt. Die laufenden Ermittlungen der BA haben zum Ziel, die Rolle und die Absichten der Beschuldigten im Strafverfahren der BA in Bezug auf die in Frankreich verhafteten Personen zu klären. Weitere Angaben zur laufenden Strafuntersuchung können aus ermittlungstaktischen Gründen im Moment nicht gemacht werden. Die BA betont, dass für alle beteiligten Personen die Unschuldsvermutung gilt.

Die zeitgleich durchgeführten Operationen in der Schweiz und in Frankreich fanden in Anwesenheit eines Vertreters des jeweils anderen Landes statt und wurden ermöglicht durch eine eigens dafür gegründete gemeinsame Ermittlungsgruppe (Joint Investigation Team, JIT). Diese Form der Zusammenarbeit basiert auf dem zweiten Zusatzprotokoll zum Europäischen Übereinkommen über die Rechtshilfe in Strafsachen.

Die BA dankt den französischen Behörden, den Polizeien und Staatsanwaltschaften der Kantone Neuenburg und Waadt sowie fedpol und dem Nachrichtendienst des Bundes (NDB) für die wertvolle Zusammenarbeit in dieser Angelegenheit.

Für Fragen bezüglich des in Frankreich geführten Strafverfahrens sind die französischen Behörden zuständig.

 

Quelle: Bundesanwaltschaft
Artikelbild: Symbolbild © Prazis Images – shutterstock.com

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