Baar / Cham ZG: Beleuchtungskontrollen – zahlreiche Fahrzeuge mit defekten Lichtern
Die Zuger Polizei hat zusammen mit dem Touring Clubs Schweiz (TCS) zwei Beleuchtungskontrollen durchgeführt. Zahlreiche Fahrzeuge waren mit defekten Lichtern unterwegs. Spezialisten des TCS reparierten diese vor Ort.
Die beiden Beleuchtungskontrollen fanden am Donnerstagabend (9. und 16. November 2017), jeweils zwischen 16:30 und 20:00 Uhr, an der Sinserstrasse in Hagendorn (Gemeinde Cham) und an der Sihlbruggstrasse in Walterswil (Gemeinde Baar) statt.
An den beiden Abenden wur- den insgesamt 64 Fahrzeuge wegen defekter Beleuchtung angehalten. Bei 47 Fahrzeugen konnten die Spezialisten des TCS die Reparatur vor Ort durchführen. Die Zuger Polizei und der TCS stellen den Automobilisten insgesamt ein gutes Zeugnis aus. Während der Kontrollzeit passierten mehrere hundert Fahrzeuge ohne sichtbare Mängel die beiden Kontrollstellen.
Machen Sie sich sichtbar
In der Dämmerung und in der Nacht ist das Unfallrisiko dreimal höher als am Tag. Bei nächtli- chem Regen, Schnee oder Gegenlicht steigt es bis auf das Zehnfache. Die Zuger Polizei gibt Tipps für gute Sichtbarkeit und somit Sicherheit für Autolenker, Velofahrer und Fussgänger:
- Überprüfen Sie vor der Abfahrt das Funktionieren der Lichter an Ihrem Auto oder Velo.
- Nebellichter und Nebenschlusslichter dürfen nur eingeschaltet werden, wenn die Sicht w e- gen Nebel, Schneetreiben oder starkem Regen erheblich eingeschränkt ist.
- Tragen Sie als Fussgänger oder auf dem Velo helle oder reflektierende Kleidung oder Accessoires.
Abblendlicht statt nur Tagfahrlicht
Bei Dämmerung und weiteren Sichtbehinderungen wie zum Beispiel durch Nebel, Regen oder Schneefall ist zwingend mit Abblendlicht und somit mit eingeschalteten Rücklichtern zu fahren (aktives Umschalten vom Tagfahrlicht (Lichtautomatik) auf das Abblendlicht).
Plakat (PDF)
Quelle: Zuger Polizei
Bildquelle: Zuger Polizei