Streik in Justizvollzugsanstalt Thorberg BE: Eine Forderung anerkannt

Die Direktion und die Geschäftsleitung der Justizvollzugsanstalt Thorberg hat Verständnis für die Forderung von streikenden Eingewiesenen nach einem Beziehungszimmer. Sie lässt ein Konzept ausarbeiten, das eine Reihe von Fragen klären soll. Auf die weiteren Forderungen tritt die Leitung nicht ein.

Sie erwartet, dass sämtliche Eingewiesenen am Montag die Arbeit wieder aufnehmen.

Am letzten Freitagnachmittag (17. November 2017) traten rund 50 Eingewiesene der bernischen Justizvollzugsanstalt ihre Arbeit nicht mehr an. Sie überreichten der Direktion daraufhin am Montag einen umfangreichen Katalog mit Forderungen zu Verpflegung, Gesundheitsdienst, Arbeitsentschädigung, Kiosk und Freizeit. Zudem forderten sie, dass ein Beziehungszimmer eingerichtet werden soll.

Die Direktion und die Geschäftsleitung haben die Forderungen zur Kenntnis genommen und darüber entschieden. Das Bedürfnis der streikenden Eingewiesenen nach einem Beziehungszimmer haben sie erkannt. Sie lassen nun ein entsprechendes Konzept ausarbeiten, das die Fragen betreffend Bedarf, Regelungen zur Nutzung, Standort, Priorisierung und Finanzierung beantworten muss.

Auf die restlichen Forderungen treten die Direktion und die Geschäftsleitung nicht ein, da die meisten Forderungen auf falschen Daten und Annahmen der Eingewiesenen basieren. In der Justizvollzugsanstalt Thorberg werden auch alle Anforderungen des Konkordats Strafvollzug Nordwestschweiz wie beispielsweise im Bereich Entschädigung für die Arbeit und Arbeitszeit vollumfänglich erfüllt.

Am letzten Montagnachmittag (20. November 2017) sind acht Eingewiesene auf Grund ihrer Arbeitsverweigerung mit Unterstützung der Kantonspolizei isoliert und in andere Institutionen versetzt worden. Die restlichen Streikenden wurden in ihren Zellen eingeschlossen und mit dem Entzug der elektronischen Medien sanktioniert. Der Zelleneinschluss dauert bis nächsten Montagmorgen (27. November 2017). Die Direktion und die Geschäftsleitung gehen davon aus, dass am Montag alle Eingewiesenen die Arbeit wieder aufnehmen.

 

Quelle: Kanton Bern, Polizei- und Militärdirektion
Artikelbild: Symbolbild © Kantonspolizei Bern

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