Prozess im Fall Malters LU: SRG-Ombudsmann rügt TV-Sendung

Im Zusammenhang mit der Berichterstattung vor der Gerichtsverhandlung zum Fall Malters haben das Justiz- und Sicherheitsdepartement sowie die beiden Beschuldigten der Luzerner Polizei eine Sendung von „Schweiz aktuell“ beanstandet. Es ging um die Verletzung des Sachgerechtigkeitsgebots. Der SRG-Ombudsmann hat der Beanstandung im zentralen Punkt Recht gegeben.

Es habe „offensichtlich fernsehintern entweder eine Panne oder ein Konkurrenzverhältnis“ gegeben. Zu diesem Schluss kommt die Ombudsstelle der Schweizerischen Radio- und Fernsehgesellschaft SRG Deutschschweiz.

Sie gibt im zentralen Punkt einer Beanstandung Recht, die Regierungsrat Paul Winiker als Vorsteher des Justiz- und Sicherheitsdepartementes (JSD) sowie der Kommandant der Luzerner Polizei und der Chef der Kriminalpolizei gegen eine Sendung von „Schweiz aktuell“ vom 12. Juni 2017 eingereicht hatten. Der Beitrag berichtete über den bevorstehenden Prozess im Fall Malters. Regierungsrat Winiker sowie die beiden Polizeioffiziere führten in ihrer Beschwerde an, die Sendung habe in mehrfacher Hinsicht das Sachgerechtigkeitsgebot gemäss Bundesgesetz über Radio und Fernsehen (RTVG) verletzt.

Beitrag verschwieg wichtige Fakten

Unter anderem wurde im Fernsehbeitrag aus einem nichtöffentlichen Einvernahmeprotokoll zitiert, welches Aussagen zu Ungunsten der beiden Angeklagten machte. Die Beanstandung hielt fest, dass die Redaktion verpflichtet gewesen wäre, auch die aus anderen Einvernahmeprotokollen ersichtlichen und entlastenden Momente zu erwähnen. Insbesondere hätte der Beitrag darauf hinweisen müssen, dass beim Einsatz Varianten geprüft wurden und die beiden Polizeioffiziere durchaus eine Güterabwägung vorgenommen und sich im Verfahren auf diese berufen haben.

„Weil die Redaktion dies unterlassen hat, wurden wichtige Fakten nicht präzise dargestellt“, sagt Regierungsrat Paul Winiker. Und dies verstosse gegen das Sachgerechtigkeitsgebot (Art. 4 Abs. 2 RTVG), welches besagt, dass Sendungen mit Informationsgehalt Tatsachen und Ereignisse sachgerecht darstellen müssen, so dass sich das Publikum eine eigene Meinung bilden kann. Regierungsrat Winiker: „Der vorliegende Fall macht deutlich, wie unsachgemäss eine Berichterstattung sein kann, wenn sie sich nur auf dramatisierende, selektive Elemente stützt.“

Ombudsmann: „Nicht sachgerecht“

In seinem Schlussbericht hält Ombudsmann Roger Blum nun fest: Das Ausblenden entlastender Argumente aus den Einvernahmeprotokollen der Strafuntersuchung habe dem Beitrag einen Dreh zugunsten einer belastenden Einzelaussage gegeben. Diesen Dreh hätten auch weitere Statements nicht wettmachen können.

Roger Blum schreibt: „In dieser Beziehung war der Beitrag meines Erachtens nicht sachgerecht, sondern ging in Richtung Thesenjournalismus, der durch Radio und Fernsehen SRF eigentlich strikt abgelehnt wird.“ Weiter rügt er in seinem Bericht, dass die Redaktion gegenüber dem Anwalt der Klägerpartei hätte kritischer sein müssen, zumal gerade der Sohn als Klägerpartei „mit seinen Waffen und seinen Drogen der Ausgangspunkt der ganzen Affäre“ gewesen sei.

Das Bezirksgericht Kriens hat im Übrigen mit Urteil vom 23. Juni 2017 die beiden Polizeioffiziere freigesprochen. Der Privatkläger zieht das Urteil an die nächste Instanz weiter.

Schlussbericht der Ombudsstelle SRG Deutschschweiz

 

Quelle: Staatskanzlei Luzern
Artikelbild: yui – shutterstock.com

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