Kanton BS: Im Kalenderjahr 2017 17 Rayon- und acht Stadionverbote erteilt
Vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2017 verhängte die Kantonspolizei Basel-Stadt insgesamt 17 Rayonverbote (davon sieben an Fans von Gastmannschaften) und der FC Basel ordnete acht Stadionverbote an (davon fünf an Fans von Gastmannschaften).
Ein Rayonverbot hat zur Folge, dass sich die oder der Fehlbare vor, während und nach einem Fussballspiel nicht in einem bestimmten Perimeter rund um das Fussballstadion aufhalten darf. Ein Rayonverbot zieht jeweils ein entsprechendes Stadionverbot mit sich.
Im Kalenderjahr 2017 ermittelte die Staatsanwaltschaft Basel-Stadt im Zusammenhang mit Fussballspielen in insgesamt 12 Fällen wegen Diebstahls, Landfriedensbruchs, Hausfriedensbruchs, Sachbeschädigung, Angriffs, Gewalt und Drohung gegen Behörden und Beamte sowie Widerhandlung gegen das Bundesgesetz über Betäubungsmittel und Raufhandels. Die Staatsanwaltschaft hat jeweils über Verfahren (am 12. und 16. Oktober 2017) und Festnahmen (am 16. November 2017) informiert.
Über ordnungs- und sicherheitspolizeiliche Einsätze der Kantonspolizei Basel-Stadt im Umfeld von Fussballspielen hat das Justiz- und Sicherheitsdepartement informiert, so unter anderem am 3. März 2017 und 17. September 2017.
Die durchschnittlichen Gesamtkosten der Kantonspolizei pro Heimspiel des FC Basel betrugen im Kalenderjahr 2017 rund 180’000 Franken, pro Super-League-Heimspiel des FC Basel rund 145’000 Franken.
Wie am 29. August 2017 kommuniziert, tritt per 1. Juli 2018 ein neues einheitliches Verrechnungsmodell für die öffentlichen Sicherheitskosten bei Sport- und Konzertveranstaltungen in Kraft.
Quelle: Kantonspolizei Basel-Stadt
Artikelbild: Symbolbild © Kantonspolizei Basel-Stadt