Kanton St.Gallen: Zwei Autofahrer am Steuer eingeschlafen – niemand verletzt
Am Montag (19.02.2018) ist es zu zwei Verkehrsunfällen infolge Übermüdung der Autofahrer gekommen. Verletzt wurde niemand, der Sachschaden beträgt mehrere tausend Franken.
Die Kantonspolizei St.Gallen weist darauf hin, dass Fahren im übermüdeten Zustand fatale Folgen für sämtliche Verkehrsteilnehmer haben kann.
Am Montag (19.02.2018), kurz nach 9 Uhr, fuhr ein 35-Jähriger mit seinem Auto auf der Autobahn A3 Richtung Sargans. Während eines Überholmanövers schlief er in seinem Auto ein. Dieses kam kontinuierlich nach links und kollidierte mit der Mittelleitplanke. Unmittelbar nach der Kollision kam der 35-Jährige wieder zu sich und konnte sein Auto anschliessend auf dem Pannenstreifen anhalten. Verletzt wurde niemand, der Sachschaden am Auto beträgt rund 6‘000 Franken.
Ein weiterer Unfall infolge Übermüdung ereignete sich am Montagnachmittag (19.02.2018), um 15:15 Uhr, auf der Umfahrungsstrasse Ebnat-Kappel. Ein 73-jähriger Mann fuhr mit seinem Auto Richtung Wattwil, als er gemäss eigenen Aussagen am Steuer einschlief. In der Folge überquerte er mit seinem Auto die Gegenfahrbahn und fuhr ein angrenzendes Wiesenbord hinunter, wo es anschliessend in einem Bach zum Stillstand kam. Verletzt wurde niemand. Der 73-Jährige musste eine Blut- und Urinprobe sowie den Führerausweis abgeben. Neben der Kantonspolizei St.Gallen war auch die zuständige Feuerwehr vor Ort.
Die Kantonspolizei St.Gallen weist darauf hin, dass Fahrunfähigkeit nicht nur das Fahren unter Alkohol-, Drogen- oder Medikamenteneinfluss, sondern auch das Fahren unter Müdigkeit beinhaltet und eine grosse Gefahr für alle Verkehrsteilnehmer darstellen kann. Neben einem Strafverfahren kann Übermüdung im Strassenverkehr auch den Entzug des Führerausweises zur Folge haben.
Nach Angaben der Beratungsstelle für Unfallverhütung (BFU) ist bei rund 10-20 Prozent der Verkehrsunfälle Müdigkeit im Spiel. Bei Anzeichen von Schläfrigkeit während des Autofahrens empfiehlt die BFU anzuhalten und einen Turboschlaf von 15 Minuten einzulegen. Wichtiger aber ist genügend Schlaf im Vorfeld und bei Müdigkeit gänzlich auf das Führen eines Autos zu verzichten.
Quelle: Kantonspolizei St.Gallen
Bildquelle: Kantonspolizei St.Gallen