Kanton Freiburg: Staatsanwaltschaft präsentiert die Jahresbilanz 2017

Die Staatsanwaltschaft des Kantons Freiburg (StA) präsentiert für das Jahr 2017 eine ähnliche und somit insgesamt sehr positive Bilanz, wie für das vorherige Jahr.

Trotz einer leichten Erhöhung der registrierten Verfahren ist es gelungen, sowohl die Anzahl der hängigen, als auch der Verfahren, die älter als 12 Monate sind, zu bewältigen. Die Anzahl der Inhaftierungen bleibt wie immer sehr hoch.

Im Verlauf des Jahres 2017 hat die Staatsanwaltschaft 14’093 neue Fälle registriert (13’290 im 2016). In 12‘821 (11‘895) Fällen konnte die Täterschaft ermittelt werden. Der Anteil deutschsprachiger Verfahren betrug wie im Vorjahr 16% aller registrierten Verfahren.

Im Jahr 2017 hat die Staatsanwaltschaft 8’182 (8’789) Strafbefehle erlassen. Gegen 5.2% (4.6%) wurde Einsprache erhoben. 3’541 Fälle haben zu Nichtanhandnahmeverfügungen, Sistierungen und Verfahrenseinstellungen geführt (3‘721). Die Staatsanwälte haben insgesamt 345 Anklagen erhoben (366) und 245 nachträgliche Entscheide in der Rolle des Strafvollzugsrichters gefällt (231). Rund 64% der Fälle, die zu einer Nichtanhandnahmeverfügung, Sistierung, Einstellung oder einem Strafbefehl führten, konnten innerhalb einer Frist von 3 Monaten erledigt werden (66%).

Die am 31. Dezember 2017 noch hängigen Verfahren sind auf 4’124 (3’807) Fälle gestiegen. Bei den Verfahren, die älter als 12 Monate sind, kam es zu einer Erhebung der Anzahl auf 436 (429) Fälle.

Die Zahl der Inhaftierten betrug 265 Personen (272) bei 24’927 Hafttagen (24’228).

Die Staatsanwälte haben im Jahr 2017 zudem in 24 Fällen (22) ein Rechtsmittel ergriffen, alle davon beim Kantonsgericht. Der Generalstaatsanwalt hat, im Rahmen seiner Kontrollfunktion, seine Genehmigung für Sistierungen und Verfahrenseinstellungen in 1 Fall verweigert (2) und gegen 16 Strafbefehle Einsprache erhoben (19).

 

Quelle: Kanton Freiburg, Generalstaatsanwalt
Artikelbild: Symbolbild © Kantonspolizei Freiburg

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